Änderungen bei den ICD-10-Codes ab 1. Januar 2026

Zum Jahreswechsel gibt es Änderungen der ICD-10-Codes. Dies betrifft die Position Z98.8 (Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen). Dieser Code teilt sich zukünftig in:
- Z98.80 (Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers) und in
- Z98.88 (Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischem Eingriff).
Achtung: Die neuen ICD-10-Codes gelten für alle konventionellen Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden, bindend.
Besonders relevant ist die Änderung beim besonderen Verordnungsbedarf (BVB) und betrifft folgende Kombinationen:
M23.5- mit Z98.88
M24.41 mit Z98.88
Z96.60 mit Z98.88
Z96.64 mit Z98.88
Z96.65 mit Z98.88
Nur unter Angabe beider korrekter Codes können beim BVB mehr als 6 Behandlungseinheiten verordnet werden. Sollte ab dem 1. Januar 2026 die alte Codierung verwendet werden, gelten bei konventionellen Verordnungen die Inhalte der Anlage 3a zum Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V: Die Verordnung ist vor Beginn der Behandlung durch die verordnende Person mit einer erneuten Arztunterschrift und unter Datumsangabe zu korrigieren.
Die aktuelle Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf finden Sie im Donwload-Center auf unserer Homepage:
Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/besonderer Verordnungsbedarf ab Januar 2026
(Login erfoderlich)
Übergangsregelung für die Blankoverordnung
Für die Blankoverordnung - nicht jedoch bei konventionellen Verordnungen - gibt es eine Übergangsregelung, sodass abweichend zu den allgemeinen vertraglichen Regeln zur Änderung und Korrektur von Verordnungen behandelt werden kann. Eine Änderung der Diagnose wäre nach Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Krankenkassen 1. nicht erforderlich und 2. würde eine handschriftlich geänderte Diagnose auch ohne Arztunterschrift und Datumsangabe akzeptiert werden. Auch bedürfe es keiner Abstimmung zwischen Therapierenden und Verordnenden.
Ab dem 01. April 2026 gelten die neuen ICD-10-Codes dann für alle Verordnungen gleich. Es muss dann auch bei der Blankoverordnung zwingend auf die Einhaltung der neuen Codierung geachtet werden.