Blankoverordnung: Änderungen bei den ICD-10 Codes ab 1. Januar

Zum Jahreswechsel gibt es Änderungen der ICD-10-Codes. Dies betrifft die Position Z98.8 (Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen). Dieser Code teilt sich zukünftig in:
- Z98.80 (Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers) und in
- Z98.88 (Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischem Eingriff).
Auf laufende Rezepte hat diese Änderung keine Auswirkungen.
Und bei Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2026 soll ebenfalls eine Übergangsregelung gelten:
Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Kassen, bei der Abrechnung von im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 ausgestellten Blankoverordnungen sowohl den alten ICD-10 Code Z98.8 als auch den neuen ICD-10 Code Z98.88 zu akzeptieren. Eine Änderung oder Korrektur der Verordnung, beispielsweise Anpassung auf den neuen ICD-10 Code Z98.88, sei nicht erforderlich, da es sich nicht um eine inhaltliche Veränderung der Diagnoseangabe handelt. Sofern Verordnungen mit handschriftlich geänderten Diagnoseangaben zu diesem Sachverhalt im Rahmen der Abrechnung auftreten, seien diese Änderungen auch ohne Arztunterschrift und Datumsangabe zu akzeptieren. Einer gesonderten Abstimmung zwischen dem Therapierenden und dem Verordnenden bedürfe es nicht.