25.11.2022
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Bundesverband
Aktualisierte Corona-Testverordnung in Kraft – Pauschale wird abgesenkt!
Seit heute gilt die im Bundesanzeiger veröffentlichte "Fünfte Verordnung zur Änderung der Corona-Testverordnung“. Mit der neuen Verordnung senkt der Gesetzgeber u.a. den pauschalen Abrechnungsbetrag für die in den Praxen durchgeführten Corona-Tests von 2,50 auf neu 2 Euro. Die aktualisierte Corona-Testverordnung gilt bis 28. Februar 2023. Der Anspruch auf Testung und deren pauschalen Erstattung bleibt damit bis Ende Februar 2023 bestehen.
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Abrechnungsfristen beachten
Die neue Testverordnung gibt vor, dass Tests, die bis 30. November 2022 erbracht worden sind, bis spätestens zum Ablauf des 31. Januar 2023 abgerechnet werden müssen.