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15.05.2020

Aktuelle Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses – zwei Themen im Überblick

In seiner Sitzung am 14. Mai 2020 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) Beschlüsse gefasst, die auch für Physiotherapeuten von Interesse sind.

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte überarbeitet

Der G-BA hat die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an die bereits beschlossene Heilmittel-Richtlinie der Ärzte angepasst. Darüber hat der G-BA in einer Pressemitteilung am 14. Mai 2020 berichtet. Beide Heilmittel-Richtlinien treten am 01. Oktober 2020 in Kraft. Wir erwarten in den nächsten Tagen die finale Fassung der neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte und werden dann gesondert nochmals in einer Meldung dazu informieren. Tatsache ist, dass der entsprechende Verordnungsvordruck bereits an die Änderungen gemäß Richtlinie angepasst wurde und es aus Sicht von PHYSIO-DEUTSCHLAND leider bei einem separaten Vordruck für die Zahnärzte bleibt.

Regelung zur telefonischen Krankmeldung endet

Der G-BA hat am gestrigen Tag darüber hinaus beschlossen, dass die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung aufgrund der COVID-19-Epidemie zum 31. Mai 20 ausläuft. Es bleibt abzuwarten, wie der G-BA mit den Sonderregelungen im Heilmittelbereich verfahren wird. Sobald uns dazu Informationen vorliegen, werden wir auch darüber weiter berichten.