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05.10.2020

Aktueller Stand zum Thema Genehmigungsverfahren im Bereich Physiotherapie

Nachdem der GKV-Spitzenverband in der letzten Woche gegenüber seinen Mitgliedskassen die Empfehlung ausgesprochen hat, das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls vorzeitig einzustellen, ist Bewegung in das Thema gekommen.

So hat uns die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK Nordost, die AOK Sachsen-Anhalt und die BKK Grillo-Werke AG mitgeteilt, dass sie das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit Verordnungsdatum ab dem 01.Oktober 2020 einstellen werden. Leider ist noch nicht bekannt, wie die BKK firmus und die HEK (Genehmigungsverfahren Physiotherapie WS1, WS2, EX1, EX2, EX3, EX4 bei Verordnungen für Versicherte ab vollendetem 18. Lebensjahr von Hamburger Ärzten und Ärztinnen; Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für alle übrigen Sachverhalte) verfahren werden. Die Novitas BKK hat uns bereits schriftlich mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, an dem Genehmigungsverfahren festzuhalten.