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06.01.2026 – Heilmittel

Aktuelles zur Beihilfe: Anpassungen in Niedersachsen, Bremen und beim Bund

Bewegung bei den Beihilfesätzen: Zum Jahreswechsel haben sich in mehreren Bundesländern sowie auf Bundesebene wichtige Neuerungen bei den beihilfefähigen Höchstsätzen für die Physiotherapie ergeben. Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand in den Nordverbund-Ländern sowie beim Bund.

Niedersachsen: Neue Sätze seit dem 1. Januar

Pünktlich zum Jahresstart sind in Niedersachsen die beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel gestiegen.

Die aktualisierte Beihilfeverordnung für Niedersachsen finden Sie hier zum direkten Download.

Bremen: Ende des „Winterschlafs“ durch Vorgriffsregelung

Nachdem wir im vergangenen Jahr noch über den Stillstand in der Hansestadt berichten mussten, gibt es nun konkrete Fortschritte: Das Land Bremen hat im Rahmen einer Vorgriffsregelung zur Bremischen Beihilfeverordnung bestimmt, dass seit dem 1. Januar 2026 die Sätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) anzuwenden sind.

Besonders wichtig: Künftige Änderungen der BBhV sollen fortan zeit- und wirkungsgleich übernommen werden. Die offizielle Verordnung befindet sich noch im laufenden Erstellungsprozess; wir veröffentlichen das Dokument, sobald es uns vorliegt.

Bundesbeihilfe: Anpassung ab Februar 2026

Auch an der Bundesbeihilfeverordnung ist die GKV-Erhöhung nicht spurlos vorbeigezogen und sie zieht nach: Zum 1. Februar 2026 erfolgt eine Anpassung der erstattungsfähigen Höchstsätze im Bereich Physiotherapie. Die Sätze finden Sie hier.

Offene Rückmeldungen aus Hamburg und Schleswig-Holstein

Während sich in den anderen Ländern viel bewegt, stehen offizielle Rückmeldungen für Hamburg und Schleswig-Holstein trotz unserer Nachfragen noch aus. Sobald uns gesicherte Neuigkeiten vorliegen, erfahren Sie es an dieser Stelle.

Wie immer…

… am Schluss der Hinweis, dass die beihilfefähigen Höchstsätze lediglich interne Erstattungsgrenzen der Dienstherren darstellen und keine offiziellen Preislisten für physiotherapeutische Leistungen sind. Leistungserbringer sind in der Kalkulation ihrer Honorare rechtlich unabhängig und somit nicht an diese Sätze gebunden.  Die Preisgestaltung erfolgt also auf Basis der Privatautonomie und wird im Rahmen  des Behandlungsvertrages mit dem Patienten vereinbart.

Alle beihilfefähigen Höchstsätze im Nordverbund sind immer an einem Platz hier auf unserer Homepage gesammelt.