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06.01.2026 – Bundesverband

„Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ – Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Am 19. Dezember 2025 hat der Gesetzgeber die verbindliche Frist zur Anbindung der Heilmittelerbringen auf den 1. Oktober 2027 nach hinten verschoben. Zeit, die es jetzt zu nutzen gilt – Physio Deutschland unterstützt euch dabei!

Was bedeutet das für alle „Angebundenen“?

Alle, die die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bereits erfolgreich durchlaufen sind, haben einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung in der Physiotherapie unternommen – das ist gut und richtig so! Ihr könnt bereits vorhandene Funktionen nutzen – so zum Beispiel KIM für sichere E-Mails und TI-M für sicheres Versenden von Kurznachrichten zwischen bereits angebundenen Leistungserbringern nutzen. Außerdem haben Physiotherapeut*innen seit diesem Jahr auch definierte Rechte und Möglichkeiten im Rahmen der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).

Alle, die bereits angebunden sind, erhalten eine Erstattung der Kosten, die sich wie folgt zusammenstellt: Monatliche Grundpauschale von 207,93 Euro pro Praxis, die über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt wird. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro. Wichtiger Hinweis: Die Kostenerstattung sollte im Monat der Anbindung bereits beantragt werden. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 der Praxisinhaber*innen.

     

Was bedeutet es für die Noch-Nicht-Angebundenen?

Physio Deutschland unterstützt alle Mitglieder, denen die Anbindung noch bevorsteht. Wir bündeln alle wichtigen Informationen auf unserer Themenseite und beantworten fortlaufend eure Fragen in der persönlichen Beratung per E-Mail oder am Telefon. Die Verschiebung der Frist verschafft ein bisschen Zeit. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, die Anbindung mit den verschiedenen Teilschritten in den nächsten Monaten einzuplanen, um vorbereitet zu sein.

Wie lange der Anbindungsprozess mit seinen Teilschritten dauert, lässt sich aktuell nur ungefähr sagen. Es hängt beispielsweise davon ab, wie schnell der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) und die Institutionskarte vorliegen. Aktuell melden uns Mitglieder Zeiträume zwischen vier Wochen und fünf Monaten zurück.

Gerade zu Beginn stellen sich Praxisinhaber*innen ganz grundsätzliche Fragen, so zum Beispiel, ob die Telematikinfrastruktur nur für gesetzlich Versicherte nutzbar ist oder auch für Privatpatient*innen. Die Antwort: Langfristig für beide, die Private Krankenversicherung (PKV) bezahlt den Prozess der Einführung der TI mit. Die Umsetzung beziehungswiese Einführung startet aber mit dem Bereich der gesetzlich Krankenversicherten.

Sehr häufig fragen Praxisinhabende, ob der eHBA für alle Physios Pflicht wird. Dem ist derzeit nicht so. Aktuell gilt: Es muss ein eHBA pro Praxis beziehungsweise pro Institutionskennzeichen-Nummer (IK-Nummer) eine Institutionskarte vorhanden sein. Neben dem Praxisinhabenden kann das auch der fachlich Leitende sein, wenn jemand mehrere Praxen betreibt.

     

Was benötige ich zur Anbindung?

Für die Anbindung an die TI sind verschiedene Soft- und Hardwarekomponenten erforderlich. Über die einzelnen Schritte der Beantragung und Umsetzung informieren wir ausführlich auf der separaten Themenseite auf unserer Homepage. Dort finden Mitglieder auch einen Fragen-Antworten-Katalog zu häufigen Fragen aus der Mitgliederberatung.

    

Aktive Mitgestaltung der nächsten Schritte

An der Vorbereitung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVerordnung) ist Physio Deutschland aktiv beteiligt. Hier wird aktuell das Umsetzungskonzept gemeinsam mit der gematik erarbeitet. Praxistauglich und einfach soll es sein – so die Grundhaltung von Physio Deutschland – und die wir mit Expertise aus den Praxen in die Arbeitsphase zur Erstellung des Konzepts als Verband einbringen. Denkbar für die Einführung der eVerordnung ist nach aktueller Planung der gematik der 1. Januar 2028. Darüber hinaus sind auch weitere Fragen zur Umsetzung in Klärung: Zum Beispiel wie die Umsetzung einer digitalen Signatur vor Ort erfolgen soll, aber auch im Hausbesuch.

Fest steht: Die Umsetzung der Telematikinfrastruktur in Deutschland schreitet voran. Die Fristverschiebung nimmt zwar zurecht Druck raus und ermöglicht dadurch allen noch nicht angeschlossenen Praxen eine vernünftige Planung für die Anbindung in den nächsten Monaten. Wir appellieren an alle Praxen, diesen Weg im Laufe des Jahres 2026 in Angriff zu nehmen, um auf die Neuerungen im Jahr 2027 bestmöglich vorbereitet zu sein.

Habt ihr Fragen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur? Dann schaut gerne auf unserer Themenseite vorbei, meldet euch bei euren Ansprechpersonen in eurem Regionalverband.