13.04.2022
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Bundesverband
Anerkenntnis Bundesrahmenvertrag: finale Frist endet am 30. April 2022
Am 30. April 2022 läuft die verlängerte Frist zur Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages ab. Diesen Vertrag müssen alle Physiotherapiepraxen anerkennen, die eine Kassenzulassung haben.
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Falls Sie die Anerkenntnis tatsächlich noch nicht erledigt haben, möchten wir nochmal auf unsere Infografik (siehe Schritte 1 und 2) mit direkten Verlinkungen und wichtigen Hinweisen zur Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages hinweisen.
Bitte beachten Sie: Jede Praxis muss den neuen Bundesrahmenvertrag bis zum 30 April 2022 anerkannt haben, denn der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, nach dem 30. April ansonsten die Zulassungen zu entziehen.