30.04.2025
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Landesverband Bayern
Beihilfe Bund: neue Höchstbeträge ab dem 1. Mai 2025

Die Beihilfe Bund hat eine Preisanpassung zum 1. Mai 2025 angekündigt und die neue Preisliste bereits veröffentlicht. Damit gelten für Heilmittel, einschließlich physiotherapeutischer Leistungen, erhöhte beihilfefähige Höchstsätze.
Eine List der beihilfefähigen Höchstbeträge finden Sie hier:
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
In Bayern ist das Finanzministerium zuständig für die Beihilfesätze bei den Landesbeamten. Wir haben dort angefragt, allerdings noch keine Antwort erhalten. Selbstverständlich informieren wir umgehend, sobald wir entsprechende Auskunft bekommen.