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05.12.2018

Berlin aktuell: Bundesgesundheitsminister konkretisiert seine Pläne für den Heilmittelbereich

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 05. Dezember 2018 seine konkreten Pläne für Verbesserungen im Heilmittelbereich in Berlin vorgestellt. Sein Ziel: Verbesserungen für Physio- und Ergotherapeuten sowie Podologen und weitere Heilmittelerbringer sollen in ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren einfließen und somit möglichst zeitnah zur Umsetzung kommen. Die bundeseinheitlichen Höchstpreise werden auf den 1. April 2019 vorgezogen.

Die Vorschläge im Einzelnen

Höherer Verdienst, einheitliche Preise, einheitliche Verträge, verbindliche Zulassungsbedingungen, mehr Entscheidungsbefugnisse für Therapeuten und eine kostenfreie Ausbildung – diese Verbesserungen bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in den Deutschen Bundestag ein.

Höherer Verdienst:

„Stärkere Honorarerhöhungen müssen zukünftig möglich sein“, machte Jens Spahn in der Pressekonferenz deutlich. Möglich soll dies durch den dauerhaften Wegfall der Bindung an die Grundlohnsumme bei Vergütungsverhandlungen werden. Diese ist bislang nur bis einschließlich 2019 ausgesetzt.
Honorarverhandlungen sollen zukünftig bundesweit erfolgen. Dabei sollen der steigende Bedarf, die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Therapeuten sowie angemessene Gehälter für Angestellte in ambulanten Praxen von den Vertragspartnern berücksichtigt werden. „Praxen sollen wirtschaftlich geführt werden können“, unterstreicht der Minister seine Vorstellungen. Neu ist, dass künftig der Aufwand für notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlungseinheiten und die Dokumentation in den Verhandlungen stärkere Berücksichtigung finden soll.

Einheitliche Preise:

Zum 01. April 2019 sollen einmalig und bundeseinheitlich alle Preise für alle Kassen und Vertragsregionen auf das aktuelle Höchstniveau angehoben werden. Das ist die Voraussetzung, um im nächsten Schritt die Honorare auf Bundesebene verhandeln zu können.

Einheitliche Verträge:

Ab dem 01. Januar 2020 sollen der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenverbände die Verträge für Heilmittelleistungen verhandeln. „Auf Zeit spielen“ soll laut dem Minister dabei nicht mehr möglich sein, was auf eine Beschleunigung möglicher Schiedsverfahren und verkürzte Fristen hinweist. Näher darauf eingegangen ist Jens Spahn allerdings heute nicht.

Gleiche und vereinfachte Zulassungsbedingungen:

Weniger bürokratisch und bundeseinheitlich sollen zukünftig die Zulassungsbedingungen durch ein vereinfachtes Beitrittsverfahren abgelöst werden. Die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen werden zwischen den Vertragspartnern auf Bundesebene vertraglich geregelt.

Mehr Entscheidungsbefugnis:

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält an seinem Plan fest, die Blankoverordnung zu bestimmten Indikationen in der Regelversorgung zu verankern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) werden per Gesetz aufgefordert, bis Ende März 2020 entsprechende Indikationen zu vereinbaren. Bei der Blankoverordnung soll die Auswahl des Heilmittels, die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsdauer vom Therapeuten selbst bestimmt werden können.
Ein Wermutstropfen: Modellvorhaben zum Direktzugang hat der Minister auf Nachfrage eine Absage erteilt. Der Regelungsbedarf sei aus seiner Sicht aktuell noch zu hoch. Mehr Entscheidungsbefugnis für Therapeuten soll im ersten Schritt die Blankoverordnung bringen.

Kostenfreie Ausbildung:

Aktuell erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept, wie das Schulgeld für die Heilmittelberufe bundesweit abgeschafft werden kann. Laut Minister sollen dazu schnellstmöglich Ergebnisse vorliegen. Denn: Nur wenn genug Fachkräfte ausgebildet werden, ist die Versorgung der Patienten auf Dauer gewährleistet.

So geht es weiter

Insgesamt rechnet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Mehrausgaben durch sein Gesetzespaket zwischen 500 und 600 Millionen pro Jahr für die Krankenkassen. Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und der finanziellen Rücklagen der Kassen, sollte dies ohne Probleme machbar sein. Laut Minister bestehe Konsens in der Gesellschaft, dass die Heilmittelerbringer angemessen vergütet werden sollten und die Berufe insgesamt eine Aufwertung erfahren.


Bereits in der kommenden Woche am 14. Dezember 2018 berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung das TSVG.  Vorgesehen ist eine einstündige Debatte, die im Parlamentsfernsehen live unter www.bundestag.de übertragen wird. Zu diesem Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung liegt außerdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu  Verbesserungen im Heilmittelbereich vor. Danach werden der Gesetzentwurf zum TSVG und die vorliegenden Änderungsanträge zu fachlichen Beratungen an den Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag verwiesen. Für den 16. Januar 2019 ist eine Anhörung zum TSVG im Ausschuss geplant. Jens Spahn hat in der Pressekonferenz angekündigt, dass er die Heilmittelverbände zu einem weiteren Treffen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einladen wird, um im direkten Austausch mit den Betroffenen zu bleiben.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) wird die Anträge zum Gesetz intensiv prüfen und aufzeigen, wo gegebenenfalls noch Nachbesserungs- oder Klärungsbedarf besteht. In Gesprächen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird der SHV diese einbringen. In Kraft soll das TSVG laut Bundesminister Spahn am 01. April 2019 treten.Wir werden über den Gesetzgebungsprozess weiter berichten.