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25.11.2021

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz da!

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Bundesländer haben sich soeben darauf verständigt, gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu fordern.

Das Gesetz soll dahingehend überarbeitet werden, dass Immunisierte (also Geimpfte und Genesene) nur noch zweimal pro Woche getestet werden müssen, bei vollständiger Erstattung der Testkosten für die Praxisinhaberinnen und Inhaber. Dafür soll ein Schnelltest ausreichen, der in der Praxis in Eigenanwendung durgeführt werden kann. Für Nichtgeimpfte soll es bei der täglichen Testpflicht bleiben. Auch die Dokumentations- und Berichtspflicht soll aufgehoben werden. Noch keine Informationen gibt es zum Thema Begleitpersonen.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder waren sich dahingehend einig, dass bis dahin die Regelungen in § 28 b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.

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