Blankoverordnung – zwei Diagnostikpositionen nutzen

Die Position „Physiotherapeutische Diagnostik“ (Positionsnummer 20522) ist je Blankoverordnung einmal durchzuführen und wird ab dem 1. Januar 2026 mit 36,61 Euro vergütet. Aktuell liegt die Höhe der Vergütung für die PD bei 35,72 Euro.
Die PD dient dazu, Therapieziele zu definieren und eine individuelle Therapieplanung zu erstellen. Wichtig: Sie muss immer vor der ersten Behandlung erfolgen. In den vergangenen Monaten kam es vereinzelt zu Absetzungen. Einzelne Krankenkassen vertreten die Rechtsauffassung, dass ohne PD die gesamte Blankoverordnung abgesetzt werden könne – auf dieses Risiko möchten wir an dieser Stelle nochmals hinweisen.
Neben der PD gibt es noch die Bedarfsdiagnostik (BD), Positionsnummer 20523. Die Bedarfsdiagnostik kann frühestens 28 Tage nach der PD als Zwischendiagnostik oder spätestens zum Abschluss der Behandlung (dann als Abschlussdiagnostik) durchgeführt werden. Die Position liegt aktuell bei 26,79 Euro, ab dem 1. Januar 2026 bei 27,46 Euro vergütet. Der zeitliche Richtwert beträgt maximal 15 Minuten.
Beide Positionen sind fester Bestandteil der Blankoverordnung Schulter und sollten entsprechend abgerechnet werden.