Blitzmeldung: Corona-Sonderregelungen des G-BA
Wie wir soeben erfahren haben, wird der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen eines schriftlichen Abstimmungserfahrens heute noch über die Umsetzung der sogenannten regionalen Corona-Sonderregelungen (die deutschlandweit gelten sollen) entscheiden. Die Regelungen sollen ab dem 02.11.2020 in Kraft treten.
Es sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
Aussetzung der Vorgabe, dass Verordnungen von Heilmitteln im Falle einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren;
Folgeverordnung/Verordnungen außerhalb des Regelfalls beziehungsweise erneute Verordnung nach telefonischer Anamnese;
bestimmte Arten der Physiotherapie als Videobehandlung (Übungsbehandlung, allgemeine Krankengymnastik - KG und KG-Atemtherapie – und Krankengymnastik-Mukoviszidose).
In einem Servicedokument gibt es alle Sonderregelungen als Tabelle, einfach hier klicken https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5021/2020-10-01_Ueberblick-COVID-Ausnahmeregelungen_VL-REGIONAL.pdf
Sobald der Beschluss offiziell gefasst wurde, werden wir hier berichten.
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