14.06.2005
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Bundesverband
BMGS: Leistungsstarke Unfallversicherung unterstützt den Sport
Neues Informationsblatt zum Unfallversicherungsschutz für sportlich Aktive: Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum von der Heilbehandlung über Rehabilitationsmaßnahmen bis zu Rentenleistungen bei Dauerschäden.
Anlässlich des Confederations Cup vom 15. bis 29. Juni 2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ein Informationsblatt herausgegeben, das über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Sportlerinnen und Sportler Auskunft gibt. Was viele nicht wissen: Ob in der Kindertagesstätte oder im Profiverein - sportlich Aktive stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von der Heilbehandlung über Rehabilitationsmaßnahmen bis zu Rentenleistungen bei Dauerschäden.
Er gilt für Kinder während des Besuches von Tagesstätten, Schüler und Schülerinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Studierende an Universitäten und Hochschulen. Der Versicherungsschutz umfasst den eigentlichen Sportunterricht, aber beispielsweise auch das Spielen in der Pause. Ebenso können zusätzliche sportliche Aktivitäten wie eine Sportarbeitsgemeinschaft der Schule oder die Teilnahme am Sportfest der Universität unter Unfallversicherungsschutz stehen.
Für den Vereinssport leistet die Unfallversicherung ebenfalls einen wesentlichen Beitrag. Übungsleiter und Trainer, aber auch andere Beschäftigte des Vereins wie z. B. die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle sind versichert. Selbständig tätige Trainer und Übungsleiter sowie alle Personen, die innerhalb des Vereins ein gewähltes Ehrenamt ausüben, können sich freiwillig versichern. Hierzu gehören etwa der Vereinsvorsitzende oder der Kassenwart.
Auch im Bereich des Profi-Fußballs trägt die gesetzliche Unfallversicherung entscheidend dazu bei, dass die Spieler nach einer Verletzung so schnell wie möglich wieder einsatzbereit sind. Versichert sind hier alle gegen Entgelt tätigen Sportler sowie Trainer, Mannschaftsärzte und andere Betreuer, wenn sie zu dem Verein in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Im Verletzungsfall haben die Betroffenen Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung von der Heilbehandlung über Rehabilitationsmaßnahmen bis zu Rentenleistungen bei Dauerschäden.
Hohe Bedeutung hat auch der Versicherungsschutz auf den Wegen von und zur Tätigkeit. Unfälle auf dem Weg zum Kindergarten, die Fahrt zur nachmittäglichen Fußball-AG der Schule oder ins Trainingslager des Profivereins - sie alle stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung.
\"Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Baustein des Breiten- und Profisports in Deutschland,\" betonte gestern Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Der umfassende Versicherungsschutz bilde eine zuverlässige Basis, auf der Vereine und Trainer, aber auch Kinder, Schüler und Studenten ihren Sport ausüben können.
Bestellungen des Flyers können an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Referat Information, Publikation, Redaktion Postfach 500, 53108 Bonn schriftlich gerichtet werden (Best.-Nr. A 351) oder telefonisch unter 01 80 / 51 51 51 0 (12 Cent pro Minute). Außerdem ist der Flyer im Internet abrufbar unter www.bmgs.bund.de in der Rubrik „Publikationen“.