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07.08.2019

Braucht meine Praxis einen Brandschutzhelfer?

Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind auch für Physiotherapie-Praxen ein wichtiges Thema. Denn in Notfällen zählt eine richtige und schnelle Reaktion aller Beteiligten. Doch um im Zweifelsfall handlungsfähig zu sein, benötigt es meist eine Aus- oder Weiterbildung. So auch im Fall des Brandschutzhelfers. Ob Ihre Praxis einen Brandschutzhelfer benötigt und welche Ausbildung dieser durchlaufen muss, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.

Rechtliche Grundlagen

Aus dem Arbeitsschutzgesetz und den Grundsätzen der Prävention ergibt sich die grundsätzliche Pflicht von Praxisbetreibern, Unfälle zu vermeiden. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten A2.2 (ASR) konkretisieren die Vorschriften im Bezug auf Brände. Darin heißt es unter Abschnitt 6.2:

"Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein." Unstrittig ist, dass Physiotherapie-Praxen eine erhöhte Gefährdungssituation aufweisen, da in der Regel Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sind. Ob auch Kleinstpraxen von der Regelung betroffen sind, ist allerdings nicht ganz klar. Unserer juristischen Einschätzung nach ist es aber empfehlenswert, dass auch kleine Praxen einen Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer qualifizieren.

Ausbildung und Fortbildung

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer darf nur von dafür ausgebildeten Personen durchgeführt werden und umfasst mindestens zwei Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. In diesen werden  theoretische Grundlagen besprochen und Übungen im Umgang mit Brandbekämpfern durchgeführt. Angeboten werden die Ausbildungen von Feuerwehr, TÜV/Dekra, Volkshochschulen sowie zahlreichen privaten Ausbildungsinstituten. Umfang und Preis der Ausbildung differieren dabei erheblich. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich darauf zu achten, dass die Ausbildung den Vorschriften der DGUV genügt, die Sie hier nachlesen können. Alle drei bis fünf Jahre müssen die Kenntnisse aus der Ausbildung durch eine eintägige Fortbildung aufgefrischt werden. Wer einmal zum Brandschutzhelfer qualifiziert ist, darf danach die übrigen Mitarbeiter des Unternehmens über das Verhalten bei Bränden informieren. Dies kann im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation erfolgen.

Fazit

Auch Praxen mit nur einem Angestellten sollten unserer juristischen Einschätzung nach eine Qualifikation zum Brandschutzhelfer vornehmen, um im Zweifelsfall auf der sicheren Seite zu sein. Umfang und Kosten der Ausbildung können je nach Anbieter erheblich differieren. Einzelne Landesverbände von PHYSIO-DEUTSCHLAND verfügen über Kooperationsangebote, fragen Sie daher vor Anmeldung zu einer Ausbildung in jedem Fall noch einmal bei Ihrem Landesverband nach speziellen Angeboten.