13.09.2013
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Bundesverband
Bundesministerium für Gesundheit gibt Grundlohnsumme für 2014 bekannt
Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute am 13.September 2013 veröffentlicht, dass die Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer der Physiotherapie 2,81 Prozent für das Jahr 2014 nicht überschreiten dürfen.
Diese Veränderungsrate gilt für das ganze Bundesgebiet und wird jährlich zum 15. September eines jeden Jahres festgestellt wird. Zugrunde hierfür liegt § 71 Abs. 3 Satz 4 SGB V. Hier ist die Bindung an die sogenannte Grundlohnsumme gesetzlich verankert.