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02.09.2021

Bundesrahmenvertrag: aktualisierter Fragen-Antworten-Katalog verfügbar

In mehreren Abstimmungsrunden konnten die vier Physiotherapieverbände einen aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog mit dem GKV-Spitzenverband festlegen. In der Fassung vom 02. September 2021 sind weitere Punkte klargestellt und sorgen damit für Rechtssicherheit beim Umgang mit den Verordnungen.

Mehr Klarheit bringt die konsentierte Fassung des aktuellen Fragen-Antworten-Kataloges beispielsweise beim Thema "Nicht spezifiziertes ergänzendes Heilmittel" (§ 3 Abs. 15 des Vertrages). Hierbei ging es um die Frage, der Therapeut beziehungsweise die Therapeutin bei einer nicht spezifizierten Wärmetherapie die Art der Wärmetherapie während der Behandlungsserie wechseln kann. Das ist nun offiziell möglich, da bei jedem Behandlungstermin jeweils indikationsbezogen das wirksamste Heilmittel auszuwählen ist. So kann es beispielsweise sein, dass bei einer 6er-Verordnung 3x Heißluft und 3x Heiße Rolle abgegeben und abgerechnet werden kann.

Wichtig ist auch die rechtssichere Klärung darüber, wie in der Abrechnung der Datensatz angeliefert werden muss, wenn Verordnungen Behandlungen bis 31. Juli und nach dem 01. August 2021 enthalten. Dazu heißt es nun im Fragen-Antworten-Katalog: Eine Splittung der Abrechnung ist nicht notwendig. In einem Datensatz können unterschiedliche LEGS/Positionen und Preise auf Positionsebene angegeben werden (siehe technische Anlage gemäß §302 SGB V). Das bedeutet: Für alle Behandlungen bis 31. Juli 2021 sind die alten LEGS/ Positionsnummern/Preise anzugeben und für Behandlungen ab dem 01. August 2021 gelten die neuen LEGS/Positions-nummern/Preise.

Auch die Frage zum Stichtag 01. September 2021 für die erstmalig mögliche Abrechnung der neuen Preise ist konkretisiert. Hier gilt: Der Stichtag 01. September 2021 bezieht sich auf den Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den Krankenkassen beziehungsweise den von der jeweiligen Praxis benannten Stellen.

Dass sind nur einige Beispiele für neu geklärte Sachverhalte. Die neuen Fragen sind in der aktuellen Fassung des Fragen-Antworten-Kataloges jeweils mit "neu" in der linken Spalte benannt.

Weitere drängende Klärungen sind in der Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband. VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND setzen alles daran zu praxisrelevanten Fragen eine rechtssichere Klärung mit dem GKV-Spitzenverband zu erzielen. Beide Verbände werden in der kommenden Woche in einem weiteren Webinar die am häufigsten gestellten Fragen beantworten. Mehr Infos zu dieser Veranstaltung und die Anmeldemöglichkeit folgen in Kürze.