02.01.2012
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Bundesverband
Eilmeldung: Genehmigungsverfahren AOK Sachsen-Anhalt
Wie wir soeben erfahren haben, führt die AOK Sachsen-Anhalt zum 01. Januar 2012 ein Genehmigungsverfahren für ausgewählte Heilmittel außerhalb des Regelfalls ein.
Danach unterliegen ab sofort bestimmte Heilmittel der Genehmigungspflicht. Darunter fallen die KMT, MT (mit Ausnahme von Verordnungen mit dem Indikationsschlüssel EX4), MLD (mit Ausnahme von Verordnungen mit dem Indikationsschlüssel LY3) und die standardisierte Heilmittelkombination D1! Alle anderen Heilmittel sind weiterhin nicht genehmigungspflichtig.
Die AOK Sachsen-Anhalt gibt bekannt, dass genehmigungspflichtige Heilmittelverordnungen vor Fortsetzung der Therapie an folgende Adresse zu richten sind:
AOK Sachsen-Anhalt
Fachberatung Heilmittel
Genehmigungsverfahren 27.16
Abtshof 14-17
38820 Halberstadt Die Übermittlung der Heilmittelverordnungen ist auch an folgende Fax-Nummer möglich: 0391 2878 40013. Weitere Informationen und einen Ansprechpartner der AOK Sachsen-Anhalt bei Fragen gibt es auf der Internetseite der AOK Sachsen-Anhalt.
Fachberatung Heilmittel
Genehmigungsverfahren 27.16
Abtshof 14-17
38820 Halberstadt Die Übermittlung der Heilmittelverordnungen ist auch an folgende Fax-Nummer möglich: 0391 2878 40013. Weitere Informationen und einen Ansprechpartner der AOK Sachsen-Anhalt bei Fragen gibt es auf der Internetseite der AOK Sachsen-Anhalt.