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03.11.2025 – Regionalverband Baden-Württemberg

Ein Jahr Blankoverordnung – eine Zwischenbilanz und relevante Informationen

Seit dem 1. November 2024 gibt es die Blankoverordnung Schulter als neue Versorgungsform in der Physiotherapie. Zeit für eine Zwischenbilanz und einen Blick nach vorne.

"Meine erste Blankoverordnung in der Praxis war ein ganz besonderer Moment. Nach mehr als 30 Verhandlungsrunden mit dem GKV-Spitzenverband ist die neue Versorgungsform mit mehr Gestaltungsspielraum für uns Therapeuten endlich in der Praxis angekommen“, erklärt Markus Norys, stellvertretender Vorsitzender von Physio Deutschland und Praxisinhaber aus Garmisch-Partenkirchen.

Eine erste Zwischenbilanz von Markus Norys seht ihr hier: https://youtu.be/xdUkRdZFDKc

Physio Deutschland: Blanko in Zahlen

Mehr als 55.000 Aufrufe unserer Informationsvideos zur Einführung der Blankoverordnung. Zigtausend Aufrufe der Themenseite Blankoverordnung, und mehr als 64.000 Downloads von Materialien zur Blankoverordnung von der Homepage. Mehr als 3.000 bearbeitete Telefonate allein in den acht Monaten der zusätzlichen Servicehotline zur Blankoverordnung von Physio Deutschland. Dazu kommen unzählige Anrufe im Rahmen der kontinuierlichen Telefonberatung und Bearbeitung von E-Mail-Anfragen durch die Regionen.

Neue Infoserie zur Blanko startet

In den vergangenen zwölf Monaten hat Physio Deutschland euch aktiv bei der Umsetzung der Blankoverordnung unterstützt. Diese Unterstützung setzen wir fort. In einer neuen Infoserie zur Blankoverordnung greifen wir, bis mindestens Jahresende, jede Woche online eine häufig gestellte Frage, Erfahrungsberichte oder den Umgang mit dem fachlichen Tool PAT-S der Physio Akademie auf.

Hättest Du es gewusst?

Wir starten die Reihe „Häufig gestellte Fragen in der Mitgliederberatung“ heute mit einer aktuellen Frage aus den Geschäftsstellen:

Darf der Arzt oder die Ärztin die Folge-Blankoverordnung schon ausstellen, obwohl die erste Blankoverordnung noch gültig ist?

Ja, eine Folge-Blankoverordnung darf auch mit einem Ausstellungsdatum innerhalb der Gültigkeit der ersten Blankoverordnung angenommen werden, solange die physiotherapeutische Diagnostik und die erste Behandlung erst dann durchgeführt werden, wenn die erste Blankoverordnung, nach Ablauf von 16 Wochen, nicht mehr gültig ist. Zu beachten ist dabei die Beginnfrist von 28 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum, beziehungsweise bei dringlichem Behandlungsbedarf von 14 Kalendertagen - gemäß dem Bundesrahmenvertrag.

Habt ihr Fragen oder Erfahrungen, die wir in unserer Serie aufgreifen sollen? Dann schreibt uns einfach an presse(at)physio-deutschland.de. Unsere Geschäftsstellen stehen euch auch weiterhin über die bekannten Wege für Fragen zur Verfügung.