EuGH: Gesetzliche Krankenkassen möglicherweise als Unternehmen eingestuft
Die gesetzlichen Krankenkassen befürchten, durch die Gesundheitsreform wichtige Vorrechte zu verlieren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) sie künftig als Unternehmen einstufen könnte, berichtet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Damit wäre der Verlust wichtiger Vorrechte verbunden wie Steuerfreiheit, Verzicht auf Eigenkapitalbildung oder kostenloser Beitragseinzug durch die Arbeitgeber. Die Folge wären womöglich erhebliche Beitragssteigerungen. Bislang habe der EuGH dazu tendiert, Sozialversicherungssysteme von den EU- Wettbewerbsregeln freizustellen, berichtet der Tagesspiegel – allerdings nur, wenn deren Leistungen nicht in gleicher Weise auch von Privatversicherern erbracht werden könnten.
Durch die Reform würden sich gesetzliche und private Krankenversicherung aber immer ähnlicher, sagte AOK-Sprecher Udo Barske dem Tagesspiegel. Die Privaten müssten nun einen Basistarif ohne Risikoprüfung anbieten, bei der gesetzlichen Versicherung (GKV) kämen Wahltarife, das Kartellrecht im Falle von Fusionen sowie die Insolvenzfähigkeit. Bisherige GKV-Privilegien wie Steuerfreiheit, Verzicht auf Eigenkapitalbildung oder der kostenlose Beitragseinzug durch die Arbeitgeber wären gefährdet – und das käme den gesetzlichen Krankenkassen teuer.