15.02.2021
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Bundesverband
Formular der neuen Impfverordnung angepasst
Seit dem 08. Februar 2021 gilt die neue Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV). In der Begründung zur Novellierung der CoronaImpfV hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verbindliche Hinweise darauf gegeben, mit welcher Priorität Heilmittelerbringer zu impfen sind. Wir haben daher das Formular zur Vorlage im Impfzentrum entsprechend angepasst. Hier mehr Infos dazu.

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