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08.03.2006 – Bundesverband

Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung des § 20 SGB V

Seit der Gesundheitsreform 2000 sind die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Leistungen der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen des § 20 SGB V durchzuführen.
Entsprechende Maßnahmen sollen insbesondere einen Beitrag zum Abbau zur Verringerung sozial bedingter Ungleichheit leisten. Ansätze zur Prävention und Gesundheitsförderung finden sich sowohl auf der individuellen Verhaltensebene als auch in der gesundheitsfördernden Gestaltung der Umwelt. Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2000 erstmalig einen Katalog prioritärer Handlungsfelder und Kriterien festgelegt, nach denen der § 20 umgesetzt werden soll. Die aktuelle dritte Fassung des Kataloges (Februar 2006) stellt eine ausdifferenzierte Beschreibung der Handlungsfelder und Leitlinien dar. Im Folgenden werden wichtige verhältnispräventive Änderungen skizziert. Ziele in der Primärprävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung (Abschnitt 3.1) Setting-Ansatz (Abschnitt 3.2.1) Setting-Ansatz (Abschnitt 5.1) Ziele in der Primärprävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung (Abschnitt 3.1) Erstmalig im Katalog werden Präventionsziele verankert. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik keine nationalen Präventionsziele. Aus diesem Grund haben sich die Spitzenverbände entschlossen, Präventionsziele auf Bundesebene festzulegen. Vorgeschlagen wird ein hierarchisches, morbiditätsorientiertes Zielsystem, das folgende Elemente vorsieht: - Kennziffern für die gesundheitliche und ökonomische Bedeutung von Erkrankungen - Aufstellung einer Rangfolge von Erkrankungen - Aufstellung allgemeiner, nicht quantifizierter Oberziele für Erkrankungen - Ableitung und Quantifizierung von Teilzielen mit Bezug auf verhaltens- und verhältnisorientierte Risikofaktoren ausgewählter Erkrankungen und vorrangiger Zielgruppen Der Katalog enthält keine ausformulierten Gesundheitsziele. Diese können nicht konkretisiert werden, so die Begründung der Spitzenverbände, da in der Gesundheitsförderung konsensual festgelegte Werte eine Rolle spielen, die in den jeweiligen Settings/Lebensräumen partizipativ entwickelt werden sollen. Setting-Ansatz (Abschnitt 3.2.1) Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden sich an der Umsetzung des Setting-Ansatzes finanziell beteiligen. Die Krankenkassen empfehlen, zukünftig mindestens 50 Cent pro Vericherten und Jahr für nichtbetriebliche Setting-Maßnahmen zu verausgaben. Betont wird aber auch, dass Gesundheitsförderung nach dem Setting-Ansatz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die nur durch eine gemeinschaftliche Bereitstellung von Ressourcen durch die für das jeweilige Setting verantwortlichen Akteure bewältigt werden kann. Kriterien beim Setting-Ansatz (Abschnitt 5.1) Der Setting-Ansatz erhält im Kriterienkatalog eine deutliche Aufwertung. Wurde der Setting-Ansatz in der zweiten Fassung des Kriterienkataloges primär als Zugangsweg für gesundheitsfördernde Interventionen beschrieben, geht es nunmehr darum, das jeweilige Setting selbst gesundheitsfördernd zu entwickeln. Unter Settings werden soziale Systeme verstanden, die einen starken Einfluss auf die Gesundheit ausüben und in denen die Bedingungen von Gesundheit gestaltet und beeinflusst werden können. Im Rahmen des Setting-Ansatzes sind Aktivitäten mit verhaltens- und verhältnispräventiver Ausrichtung förderfähig. Die Maßnahmen müssen diverse Kriterien hinsichtlich Bedarf, Lebensweltorientierung, Methoden und Strategien erfüllen. Festgehalten ist auch, welche Aktivitäten nicht förderfähig sind. Laut den Spitzenverbänden eignet sich das Setting Schule für zielgruppenorientierte Maßnahmen zur Primärprävention. Die Krankenkassen verpflichten sich, sich an der Umsetzung gesundheitsfördernder Projekte im Setting Schule partnerschaftlich zu beteiligen. Die Spitzenverbände messen auch dem Thema kommunale Gesundheitsförderung eine wachsende Bedeutung bei. Die Kommune soll sowohl als Sozialraum als auch als gesundheitsförderndes Setting weiter entwickelt werden. Entsprechende Maßnahmen sollen durch vernetztes handeln der Akteure erfolgen. So setzen die Spitzenverbände auf eine intensive Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder Gesundheit Berlin. Parallel dazu werden Qualitätskriterien für die Praxis entwickelt und anhand von Projekten guter Praxis geprüft. Der Leitfaden kann auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen herunter geladen werden.