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04.04.2017

Gemeinsamer Bundesausschuss: Ja zur Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie wird in den Heilmittelkatalog aufgenommen. Damit kann sie offiziell als Heilmittel verordnet werden. Das hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Die Regelung greift für Patienten, die an einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose leiden.

Eine ausgewogene Ernährung ist für alle Menschen wichtig. Manche Erkrankungen aber fordern eine besondere Diät und machen eine lebenswichtige Ernährungsberatung und Ernährungstherapie medizinisch notwendig. Die Crux an der Sache: Das konnte bisher nicht als krankenkassenfinanziertes Heilmittel verordnet werden.

Mit der jüngst getroffenen Entscheidung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das jetzt geändert. Wer an einer seltenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose leidet, hat dank der neuen Regelung Anspruch auf eine von der Kasse finanzierte Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. In Kraft tritt die Änderung zum 1. Januar 2018.