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21.01.2021 – Bundesverband

Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. März 2021

In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Die Sonderregeln betreffen die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben. Ziel ist es, direkte Arzt-Patientenkontakte weiterhin möglichst gering zu halten. Bereits im Dezember 2020 hatte der G-BA die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen und für Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten bis zum 31. März 2021 verlängert.

Hier die verlängerten Sonderregeln, die Physiotherapiepraxen betreffen, im Überblick:

  • Videobehandlung

Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können.

  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese

Folgeverordnungen für Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen

Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.

Inkrafttreten und weiterführende Informationen

Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Februar 2021 in Kraft.

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona. Auf der Seite stehen zudem Servicedokumente zu den Corona-Sonderregeln im Bereich der veranlassten Leistungen und zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung.