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06.05.2020

Gesetzliche Unfallversicherung schließt sich den Empfehlungen der Krankenkassen an

Heute meldet uns die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), dass sie sich den gestern aktualisierten Empfehlungen der gesetzlichen Krankenkassen anschließt. Diese gelten aktuell bis zum 31. Mai 2020.

Die DGUV hat sich damit den Empfehlungen der Kassenverbände für die Verlängerung der Maßnahmen (Aussetzung der vertraglich vereinbarten Fristenregelungen bei physiotherapeutischer Behandlung sowie Videobehandlung) - soweit auf den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung übertragbar – angeschlossen.