18.04.2018
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Bundesverband
Informationsserie zum Datenschutz – Teil 5: Patientenaufklärung und Honorarvereinbarung nun datenschutzkonform!
Unsere Formulare zur Honorarvereinbarung und der Patientenaufklärung zu Beginn einer Therapieserie kommen in sehr vielen unserer Mitgliedspraxen zum Einsatz, in Ihrer auch? Aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) haben wir beide Formulare nun "datenschutzkonform" für Sie angepasst. In dieser Meldung stellen wir Ihnen beide Formulare und den Nutzen nochmals ausführlich vor.

Alles Wichtige zum Patientenrechtegesetz für Physiotherapeuten
Das Patientenrechtegesetz (PatRG) ist seit Februar 2013 in Kraft. Der Gesetzgeber hat darin alle Rechte und Pflichten für Patienten und Behandler in neuen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630 a bis h BGB) und im Sozialgesetzbuch V (SBG V) gebündelt. In diesen gesetzlichen Regelungen ist der Anspruch der Patienten auf Informationen rund um die Behandlung geregelt. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Physiotherapeuten. Für die Anwendung im Alltag haben wir alle wesentlichen Informationen zusammengestellt, die Sie als Physiotherapeut - der auf ärztliche Verordnung therapiert - bei der Anwendung des Patientenrechtegesetzes im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung unterstützen.- Hier geht es zur Unterseite zum Patientenrechtegesetz. (Bitte loggen Sie sich ein, um alle Infos zu sehen.)