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Die Kosten für anthroposophische Mistelpräparate bei einer Krebstherapie müssen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf am 1. März in einem Hauptsacheverfahren, wie die Weleda AG am Dienstag in Schwäbisch Gmünd mitteilte. Eine an Krebs erkrankte Patientin hatte die Barmer Ersatzkasse verklagt, weil diese die Kosten für ihre Misteltherapie nicht erstatten wollte. Die Kasse hatte dies mit der Begründung verweigert, dass Mistelpräparate nur in der palliativen Krebstherapie, also bei fortgeschrittener Krankheit mit Metastasenbildung erstattungsfähig seien und nicht schon mit Beginn der Erkrankung unmittelbar nach der Diagnose. Laut Gericht gilt eine solche Einschränkung jedoch nur für pflanzliche und nicht für anthroposophische Mistelpräparate. Anthroposophische Mistelpräparate seien in vollem Umfang während des gesamten Krankheitsverlaufs verordnungs- und erstattungsfähig. Nur wenige Tage zuvor hatte demnach das Bundesgesundheitsministerium eine angestrebte Änderung der Arzneimittelrichtlinie durch den gemeinsamen Bundesausschuss beanstandet und im Rahmen seiner Rechtsaufsicht abgelehnt. Die Änderung sah vor, dass die Einschränkungen bei der Verordnungsfähigkeit nicht nur für pflanzliche, sondern auch für anthroposophische Mistelpräparate zu gelten habe. Die Mistel ist die bekannteste Arznei der anthroposophischen Therapie. Anthroposophen wollen durch ihre Heilweise das Ungleichgewicht im Körper ausbalancieren und Selbstheilungskräfte freisetzen. (APF)