Klage gegen Sanierungsbeitrag für gesetzliche Krankenkassen - KGNW: Abgabe ist verfassungswidrig
Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ziehen wegen des ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Sanierungsbeitrags zur Gesundung der gesetzlichen Krankenkassen vor Gericht. Insgesamt 350 Kliniken und damit rund drei Viertel aller Krankenhäuser wollen dazu bis Februar 2008 Klage vor den landesweit acht zuständigen Sozialgerichten einreichen, wie die Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) mitteilte.
Im Zuge der Gesundheitsreform müssen die Krankenhäuser bundesweit seit diesem Jahr 0,5 Prozent ihrer Rechnungsbeträge zur Sanierung der Krankenkassen abführen. Allein in NRW fehlten den Kliniken damit jährlich rund 50 Millionen Euro, kritisierte KGNW-Präsident Karsten Gebhardt. Das entspreche umgerechnet rund 130 000 Euro je Krankenhaus und damit einem Finanzvolumen für bis zu drei Stellen, die nun nicht mehr bezahlt werden könnten.
Nach Angaben von Gebhardt seien die gesetzlichen Krankenkassen bereits entschuldet, während sich die Lage der Krankenhäuser immer mehr verschlechtere. «Es kann nicht sein, dass die finanziell kranken Krankenhäuser einen Sanierungsbeitrag für die finanziell gesunden Krankenkassen zahlen müssen», sagte er.
Nach Angaben der KGNW schreibt inzwischen ein Drittel aller Kliniken in Deutschland rote Zahlen. Die «mageren» Steigerungsraten für die Krankenhausbudgets von 0,28 Prozent in diesem Jahr und 0,64 Prozent in 2008 würden durch die Sanierungsabgabe bereits verbraucht, rechnete Gebhardt vor. Notwendig seien daher mindestens 2,5 Prozent.
Die FDP im Düsseldorfer Landtag unterstützt die Klage. «Viele Krankenkassen subventionieren mittlerweile Wellness-Urlaube ihrer Versicherten, während in unseren Krankenhäusern notwendiges Personal reduziert wird.
R-inside.com