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23.03.2020

Klarstellung: Ärztliche Verordnung ausschlaggebend für medizinische Notwendigkeit

Heute kam es in verschiedenen Bundesländern zu Verwirrungen. Die Rede war von einem "ärztlichen Attest", das die medizinische Notwendigkeit für eine physiotherapeutische Behandlung belege. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium in NRW und Niedersachen hat sich die Sachlage geklärt. Gemeint ist die ärztliche Verordnung. Sie bescheinigt das Erfordernis der Therapie auch unter den aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen.

Bei älteren Verordnungen entscheidet jeder Behandler im Einzelfall, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist oder nicht. Dabei sind auch die Hinweise zum Patientenmanagement und dem Hygienemanagement zu beachten.

Wichtig bleibt: Um unserer wichtigen Verantwortung für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in Deutschland nachzukommen, benötigen unsere Physiotherapiepraxen eine entsprechende Ausstattung mit Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Mund-Nasen-Schutz. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat deshalb die Landesregierungen aufgefordert, unverzüglich eine Verteilung dieser Artikel an die Praxen vorzunehmen! Außerdem ist die Politik gefragt, schnellstmöglich einen Rettungsschirm über unseren um die Existenz kämpfenden Praxen aufzuspannen.