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Die am 22.07.2013 in der FAZ geäußerte Kritik des Deutschen Beamtenbundes und anderer am bestehenden System ist mehr als berechtigt und überfällig.
  1. Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten warten oft monatelang auf die Bezahlung ihrer Rechnung, weil beihilfeberechtigte Patienten die Erstattung abwarten und erst dann die Behandler bezahlen. Jede Verzögerung bei der Abrechnung schlägt sich so bei den Behandlern nieder, auch wenn dies systemwidrig ist.

  2. Die beihilfefähigen Höchstbeträge sollen im Bereich Heilmittel 80 % des ortsüblichen Entgelts entsprechen. In Höhe von 20 % bleiben auch Beamte an den Kosten beteiligt, nicht anders als die Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die beihilfefähigen Höchstbeträge wurden zuletzt im Februar 2000 durch das Bundesinnenministerium angepasst und blieben auf diesem Stand eingefroren. Seitdem wurden die Behandlungshonorare für Heilmittel im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Schnitt um ca. 11,5 % erhöht. Die Honorarentwicklung bei der Abgabe von Heilmitteln an Beamte (Privatpatienten) folgt diesem Trend, der nicht einmal die Hälfte der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (23,5%) ausgleicht. Da die beihilfefähigen Höchstsätze unverändert blieben, führt dies zu permanenten Diskussionen mit Beamten, die sich auf die unveränderten Beihilfesätze berufen und so versuchen, den Druck der Beihilfeträger bei den Behandlern abzuladen. Dies ist ein unwürdiger Zustand. Der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) begrüßt, dass die Diskussion der Beihilfepraxis endlich begonnen hat.

Für Fragen steht Ihnen gerne Herr Vogtländer zur Verfügung.

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