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11.07.2017

Lymphödem Stadium II: bessere Versorgung für Betroffene

Seit dem 30. Mai 2017 gilt: Bei Lymphödemen ab Stadium II ist von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen.

Dies hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. März 2017 beschlossen. Mit der entsprechenden Ergänzung der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entfällt damit das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen.

Bislang galt diese Regelung nur für Patienten mit Lymphödemen im Stadium III. Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen.

Mit diesem Beschluss hat der G-BA eine konkrete Forderung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) zur besseren Patientenversorgung umgesetzt – siehe auch Meldung "SHV fordert bessere Lymph-Versorgung – Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)".

In der Pressemitteilung des G-BA zum Beschluss heißt es: "Die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung ist für die Mehrheit der Patienten ab Stadium II als wichtigste Maßnahme indiziert, um die Progression zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden." Diese Begründung entspricht zu 100 Prozent den fachlichen Argumenten, die der SHV in der mündlichen Anhörung des G-BA am 22. Februar 2017 vorgetragen hat.