Service von Physio Deutschland: Materialien zur Patient*innenaufklärung aktualisiert

Insofern die Aufklärung der Patientinnen und Patienten in den Praxen nicht digital und mithilfe der Praxissoftware erfolgt, stellen wir unseren Mitgliedern zwei Aufklärungsbögen zur Verfügung – den Bogen zum Datenschutz und den Patienten-Aufklärungsbogen, so wie es unter anderem das Patientenrechtegesetz (PatRG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorsehen.
Datenschutz und Aufklärung
Der Patient*innen-Aufklärungsbogen, den wir als speziellen Service mit Durchschlagoption anbieten, informiert Patient*innen rund um die Behandlung wie beispielsweise die Zuzahlung, eine mögliche Ausfallgebühr oder Unterbrechungskriterien für die Behandlung. Außerdem werden Vorerkrankungen und Therapiemaßnahmen auf dem Bogen dokumentiert. Es gibt einen Hinweis auf den Datenschutz. Dieser ist verbunden mit dem Hinweis auf unsere Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung von Physio Deutschland informiert Patient*innen unter anderem auf Basis der aktuellen Datenschutzgrundversorgung über die Nutzung personenbezogener Daten, den Zweck der Datenverarbeitung sowie die Rechtsgrundlagen und die Dauer der Aufbewahrung.
Die Aufklärung der Patient*innen ist verpflichtend. Die Unterschrift dient dem Nachweis für die Praxis.
Hinweis: Die beiden Servicedokumente ergänzen sich und wurden unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt erstellt. Aufgrund der vielfältigen Abrechnungsmodalitäten und vertraglichen Fallgestaltungen kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und in jedem Einzelfall zutreffende Darstellung übernommen werden. Es ist daher erforderlich zu prüfen, ob die beschriebenen Inhalte und Prozesse die Tatsächlichen Abläufe sowie die jeweils zugrunde liegenden Vertraglichen Regelungen korrekt und vollständig wiedergeben.
Service zum Bestellen oder Herunterladen
Den Aufklärungsbogen kann online über die Materialbestellung von Physio Deutschland bestellt werden – einfach hier klicken und direkt dorthin gelangen.
Datenschutzerklärung und auch den Patient*innen-Aufklärungsbogen finden Mitglieder auch im bundesweiten Downloadbereich auf der Homepage – einfach hier klicken, einloggen und beide Dokumente herunterladen.
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