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20.01.2017

Neue Verordnungssoftware – Probleme bei der Einführung

Seit dem 1. Januar 2017 soll eine Software dafür sorgen, dass Fehler von Ärzten bei der Ausstellung einer Verordnung automatisch verhindert werden. Die Hoffnung: Auf diese Weise würde das leidige Thema der Rezeptprüfung durch die Physiotherapeuten endlich ad acta gelegt werden können. Jedoch: Seit der Einführung der Arztsoftware häufen sich die Probleme – die Software funktioniert in vielen Fällen nicht so wie erhofft, im Gegenteil: vorher nie dagewesene Fehler sind jetzt gegeben.

Die Softwareentwickler hatten lange Zeit, sich mit den wirklich überschaubaren Vorgaben der Heilmittelrichtlinie und des Heilmittelkataloges zu beschäftigen und diese in eine sichere Verordnungssoftware umzusetzen.  Nun scheint es leider so, als sei die Fehlerquote dieser neuen Software noch größer, als es der pessimistischste Physiotherapeut erwartet hätte.

Neue Software – neue Fehler

Kaum nutzen die Vertragsärzte die zertifizierte Verordnungssoftware, schon werden die ersten Fehlprogrammierungen sichtbar – mit der Folge, dass die nutzende Vertragsärzteschaft die Auffassung vertritt, dass bestimmte Dinge "eben nicht mehr gehen".

1.  Die Frequenzangabe

Die Software eines bestimmten (Achtung: zertifizierten!) Softwareherstellers lässt anstatt flexibler Frequenzvorgaben (wie zum Beispiel ein- bis dreimal wöchentlich) nur starre Frequenzvorgaben (einmal wöchentlich, zweimal wöchentlich etc.) zu.

Wie kommt es dazu? Entweder wurde in dem uns berichteten Fall durch den Vertragsarzt übersehen, dass die durch die Heilmittel-Stammdatei vorgebende Angabe veränderbar ist oder die Software wurde tatsächlich falsch programmiert. Der verordnende Arzt sollte daher zunächst darauf hingewiesen werden, dass die durch die Heilmittel-Stammdatei vorgebende Angabe von beispielsweise einmal wöchentlich manuell auf ein- bis zweimal wöchentlich geändert werden kann. Sollte die Software die Möglichkeit der Änderung tatsächlich nicht vorsehen, wäre der betroffene Softwareanbieter darüber schnellstmöglich zu informieren (gerne auch unter Hinweis auf diese Meldung), damit der Programmierfehler schnell behoben werden kann.

2. KG im Bewegungsbad geht nicht mehr

Im Rahmen der Umsetzung der neuen Praxisverwaltungssoftware für die Verordnung von Heilmitteln wird uns aktuell berichtet, dass es die Software eines bestimmten Softwareherstellers nicht zulässt, das zu verordnende Heilmittel zu spezifizieren (zum Beispiel KG im Bewegungsbad). Nach Auskunft der betroffenen Arztpraxis – so berichtet uns die Mitgliedspraxis - sei es ausschließlich möglich, das Heilmittel "KG/Krankengymnastik", aber nicht das Heilmittel "KG im Bewegungsbad" zu verordnen.

Wie kommt es dazu? Entweder wurde in dem uns berichteten Fall seitens des verordnenden Arztes übersehen, dass die Spezifizierung des Heilmittels über das Freitextfeld zu erfolgen hat oder die Software wurde auch in diesem Fall falsch programmiert. Der verordnende Arzt sollte daher zunächst darauf hingewiesen werden, dass die Spezifizierung nicht über eine spezielle Auswahlfunktion, sondern über das Freitextfeld zu erfolgen hat. Sollte die Software die Möglichkeit der Eingabe eines Freitextes an dieser Stelle tatsächlich nicht vorsehen, wäre auch hier wieder der betroffene Softwareanbieter schnellstmöglich zu informieren, damit der Fehler schnell behoben werden kann.

3. Zwei ICD-Schlüssel = zwei vorrangige Heilmittel

Die Software eines Herstellers lässt offenkundig zu, dass eine Verordnung mit zwei ICD10-Schlüsseln die Verordnung von "KG" und "KG-ZNS" zulässt.

Auch das ist natürlich nicht erlaubt und dürfte bei einer geprüften Software nicht passieren.

4. Nur Erstverordnung geht

Aus Sachsen wird auffallend häufig berichtet, dass die Ärzte nur noch Erst-Verordnungen ausstellen können, auch bei Patienten die seit langer Zeit ohne Therapiepause behandelt wurden.

Wie kommt es dazu? Auch hier wurde die Software ganz offensichtlich falsch programmiert.

PHYSIO-DEUTSCHLAND bemüht sich um eine schnelle Problemlösung

Angesichts der verschiedenen Hinweise zu möglicherweise fehlerhaft programmierten Praxisverwaltungsprogrammen haben wir am vergangen Donnerstag bereits den GKV-Spitzenverband über die Situation informiert. Laut telefonischer Auskunft vom vergangenen Freitag steht der GKV-Spitzenverband bereits im engen Kontakt zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). GKV-Spitzenverband und KBV sind also über alle Probleme informiert und verschaffen sich gerade einen Überblick darüber, wie es zu den Fehlern kommen konnte.

Informieren Sie uns über auftretende Fehler der Verordnungssoftware

"Melden Sie uns umgehend, wenn auch Sie Verordnungen erhalten, die so einfach nicht stimmen können oder von Ärzten mitgeteilt bekommen, Verordnungen könnten nicht mehr wie bisher ausgestellt werden", bittet Michael N. Preibsch, stellvertretender Vorsitzender von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Sollten Ihnen also einzelne Fehler bekannt werden, bitten wir Sie, uns

  • die Fehlerbeschreibung

  • den Namen der Software/des Softwareanbieters und

  • nach Möglichkeit den Namen/Adresse der entsprechenden Arztpraxis

mitzuteilen.

Wir werden dann von uns aus die entsprechenden Softwareanbieter anschreiben und diesen über entsprechende Probleme informieren, damit diese schnellstmöglich behoben werden können.