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28.11.2016

Neuer Verordnungsvordruck ab Januar 2017 – GKV-Spitzenverband informiert über Übergangsfrist bis Ende Juni 2017!

Ab dem 01. Januar 2017 gibt es ein neues Verordnungsformular für Physiotherapie. Grund dafür sind Änderungen beim "besonderen Verordnungsbedarf". Hier müssen Vertragsärzte ab dem 01. Januar 2017 in Einzelfällen einen zweiten ICD-10-Code auf der Verordnung eintragen.

Aus diesem Grund verändert sich der Verordnungsvordruck (Muster 13) ab 2017 – ergänzt wird ein zweites Eintragungsfeld für die Angabe eines weiteren ICD-10-Codes. Die korrekten Angaben des Vertragsarztes sind Voraussetzung dafür, dass besondere Verordnungsbedarfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen berücksichtigt werden können.

Der GKV-Spitzenverband hat nun darüber informiert, dass noch vorhandene alte Verordnungsvordrucke bis Ende Juni 2017 vom Vertragsarzt verwendet werden können. Ist ein zweiter ICD-10-Codes erforderlich, kann dieser im Klartextfeld der Verordnung eingetragen werden.