Offener Brief an das Bundesfinanzministerium: Heilmittelverbände fordern Steuerbegünstigungen für Verbandsmitglieder

Was der Gesetzgeber geändert hat
Mitgliedsbeiträge sind in einer Steuererklärung absetzbar. Die gesetzliche Neuregelung des § 9a EStG durch das Steueränderungsgesetz 2025 ermöglicht, dass die Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften zusätzlich zu der Werbungskostenpauschale absetzbar sind. Die Intention des Gesetzgebers war, dass viele Arbeitnehmende die Pauschale von aktuell 1.230 EUR nicht überschreiten.
Änderungen sollten auch für Verbandsmitglieder greifen
Aus Sicht der beteiligten Verbände dbs, Physio Deutschland und VPT sollte die Neuregelung künftig auch für Mitglieder der Berufsverbände gelten, die kraft gesetzlicher Grundlage zentrale Aufgaben der kollektiven Vertrags- und Vergütungsverhandlungen wahrnehmen. Die sogenannten maßgeblichen Verbände führen im Rahmen der sozialen Selbstverwaltung Vertragsverhandlungen unter anderen mit dem GKV-Spitzenverband durch. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen nehmen (zumindest mittelbar) auf die Arbeitsbedingungen und Einkommenssituation der Mitglieder in Angestelltenverhältnissen Einfluss. Deshalb fordern die beteiligten Verbände eine sachliche Gleichbehandlung von Berufsverbänden mit Gewerkschaften im Kontext des Werbungskostenbegriffs auch auf den Regelungsinhalt von § 9a S. 3 EstG.
Es bleibt abzuwarten, wie das Finanzministerium auf den offenen Brief reagiert. Ziel ist es mit dem offenen Brief die Aufmerksamkeit auf die Arbeit unserer Mitglieder und auch auf die Verbandsarbeit zu lenken.