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17.12.2018

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz muss weiterentwickelt werden - sieben Verbände eine Forderung

Aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) muss ein Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz werden. Das fordert PHYSIO-DEUTSCHLAND gemeinsam mit sechs weiteren Berufsverbänden in einer Resolution.

Am 09. November 2018 hat der Deutsche Bundestag das PpSG beschlossen. Mit dem Gesetz sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Die Intention des Gesetzes ist aus Sicht von PHYSIO-DEUTSCHLAND und den Verbänden richtig. Allerdings geht die strenge Differenzierung zwischen Pflegekräften und dem übrigen nicht-ärztlichen sowie ärztlichen Personalbereich im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz an der Realität vorbei und führt zu neuen Problemen.

Die Personalsituation in Krankenhäusern darf nicht isoliert betrachtet werden, sie ist vielmehr Teil eines größeren Problems. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Klinikpersonals, tragen maßgeblich zu den Personalengpässen in den Krankenhäusern bei.

Der Gesetzgeber muss die Misere aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern beenden. Lösungsansätze und Maßnahmen müssen in gleicher Weise für die Pflege, aber auch für  Ärzte, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten, Mitarbeiter im Wirtschaftsdienst und für die medizinisch-technischen Dienste, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte gelten.

Diese Forderung haben sieben Berufsverbände in einer Resolution zusammengefasst. Die unterzeichnenden Verbände appellieren an den Gesetzgeber, in einem nächsten Schritt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu einem Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz weiterzuentwickeln.