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27.03.2026 – Bundesverband

Physio Deutschland mit direkter Reaktion auf AOK-Zwischenbilanz zur Blankoverordnung in der Physiotherapie

Am 17. März 2026 veröffentlichte die AOK eine Pressemitteilung zur Blankoverordnung. Eingehende Presseanfragen der Ärzte Zeitung und des Bayrischen Rundfunks dazu, hat Physio Deutschland am gleichen Tag beantwortet und damit öffentlich den Behauptungen der AOK fachliche Argumente entgegengestellt. Denn: Die Annahmen der AOK gehen aus Sicht von Physio Deutschland eindeutig zulasten einer modernen Patient*innenversorgung.

"Die AOK bewertet die ersten Zahlen leider vor allem unter Kostengesichtspunkten – und zieht daraus Schlussfolgerungen, die der Versorgungsrealität nicht entsprechen. Als Physio Deutschland sehen wir zunächst aber die fachliche Betrachtung und die Versorgung der Patient*innen“, betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von Physio Deutschland.

Die AOK moniert beispielsweise eine Kostenverschiebung hin zu Leistungen, die höher vergütet werden. Hier äußert sich die Vorsitzende von Physio Deutschland gegenüber die Ärzte Zeitung so – Zitat: Andrea Rädlein, Vorsitzende von Physio Deutschland, wirft dem AOK-Bundesverband eine verengte Perspektive allein unter Kostengesichtspunkten vor. Der Kassenverband komme dadurch zu Schlussfolgerungen, die der Versorgungsrealität nicht entsprechen".

Für Physio Deutschland sind die höheren Ausgaben „ein Zeichen einer bedarfsgerechten Versorgung". Physiotherapeut*innen können nun „endlich so behandeln, wie es die Evidenz für bestimmte Diagnosen vorsieht - statt durch starre Vorgaben eingeschränkt zu werden". Es liegt auf der Hand, dass eine hochwertige Versorgung zunächst mehr Geld kostet, langfristig können aber Folgekosten und Chronifizierungen reduziert werden, argumentiert Andrea Rädlein gegenüber der Ärzte Zeitung am 17. März 2026.

Fachlicher Faktencheck aus Sicht von Physio Deutschland

1. Mehr Manuelle Therapie – ein Abbild der Evidenz, kein Fehlverhalten

Die Zunahme Manueller Therapie ist fachlich begründet. Für zahlreiche Schulterdiagnosen ist sie laut aktueller Evidenzlage eine zentrale Behandlungsform. Die Versorgung orientiert sich damit stärker an wissenschaftlichen Empfehlungen als zuvor möglich.

2. Häufigere Krankengymnastik am Gerät – therapeutisch sinnvoll und erwartbar

Eine wirksame Schultertherapie erfordert Aktivierung, Kräftigung und Verbesserung der Beweglichkeit. Dass daher vermehrt Krankengymnastik am Gerät eingesetzt wird, ist logisch und entspricht modernen Behandlungskonzepten.

3. Höhere Ausgaben sind kein Qualitätsmangel, sondern ein Zeichen bedarfsgerechter Versorgung

Die Mehrausgaben zeigen vor allem: Physiotherapeut*innen können endlich so behandeln, wie es die Evidenz für bestimmte Diagnosen vorsieht – statt durch starre Vorgaben eingeschränkt zu werden. Eine qualitativ hochwertige Versorgung kostet zunächst mehr, verhindert aber langfristig Folgekosten und Chronifizierungen.

Die AOK begründet die angeblich überproportionale Kostensteigerung der Blankoverordnung mit einzelnen Ausreißern. Diese Betrachtung greift jedoch zu kurz und führt zu verzerrten Schlussfolgerungen. Ein belastbarer Vergleich zwischen Blankoverordnung und bisheriger Versorgung wäre nur möglich, wenn eine Vollkostenrechnung vorläge. Genau diese existiert jedoch nicht.

Folgekosten der bisherigen Versorgung – etwa durch unzureichende Therapie, verlängerte Behandlungsverläufe oder Chronifizierungen – werden im Vergleich nicht berücksichtigt. Dadurch entsteht ein Bild, das die tatsächliche Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität der Blankoverordnung nicht abbildet.

Zur neuen Versorgungsform der Blankoverordnung existieren bislang keine wissenschaftlich fundierten Studien zur Patientenzufriedenheit. Genau solche Untersuchungen sind jedoch in Arbeit und weitere vorgesehen: Der Innovationsfonds plant beispielsweise gezielte Studien, um die Auswirkungen der Blankoverordnung umfassend zu evaluieren. Indem die AOK bereits jetzt Aussagen zur Patientenzufriedenheit und der damit verbundenen Versorgungsqualität trifft, greift sie der evidenzbasierten Bewertung vor und stützt sich auf Vermutungen statt auf valide Daten.

Die Blankoverordnung ist Teil der Regelversorgung und damit ein Instrument zur Optimierung der Patient*innenversorgung.