Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
19.10.2016

Prävention: Empfehlung ab Januar 2017 auch durch den Arzt möglich

Ende Juli 2015 ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in Kraft getreten. Genau ein Jahr später hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fristgerecht Richtlinien beschlossen, die es Ärzten ab 1. Januar 2017 ermöglichen, Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen auszustellen. Ziel ist es, Krankheiten vorzubeugen und Risikofaktoren zu reduzieren.

Inhaltlich geht es um die Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stress und Sucht. Die Empfehlung für gesundheitsfördernde Maßnahmen kann laut G-BA im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erfolgen, aber auch am Ende einer sonstigen ärztlichen Untersuchung.

"Grundsätzlich begrüßen wir alle Maßnahmen, die Menschen zur Primärprävention und Stärkung der eigenen Gesundheit motivieren", sagt Michael N. Preibsch, stellvertretender Vorsitzender von PHYSIO-DEUTSCHLAND, die Richtlinie des G-BA zur Präventionsempfehlung.

Besonders im Fokus stehen bei der ärztlichen Empfehlung Angebote zur Gesundheitsförderung nach Paragraf 20 Absatz 2 im Sozialgesetzbuch V, die nach Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention von den Krankenkassen bezuschusst werden.

Gesundheit stärken, ohne Therapie zu vernachlässigen

Besonders für das Handlungsfeld Bewegung bieten viele Physiotherapeuten qualifizierte und hochwertige Maßnahmen an. Im Rahmen der Primärprävention können gezielte Kursangebote Krankheiten erfolgreich vermeiden und die Gesundheit der Menschen stärken. Bewegung ist dabei ein wesentliches Element.

"Die Kurse und Konzepte der Primärprävention sind für Menschen, die Beschwerden vorbeugen möchten. Betroffene, die bereits Schmerzen oder Einschränkungen am musculo-skeletalen-System haben, benötigen weiterhin eine gezielte Physiotherapie. Daran ändert die neue Regelung nichts", untermauert Michael Preibsch den Unterschied zwischen Gesundheitsförderung und erforderlicher Physiotherapie.

Empfehlungen gelten auch für gesundheitsfördernde Leistungen von Physiotherapeuten

Präventionsempfehlungen vom Arzt gelten auch für Angebote in physiotherapeutischen Praxen. Ab dem 1. Januar 2017 kann die Präventionsempfehlung durch den Arzt auf einem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Noch gibt es dieses Formular nicht. Der G-BA hat die Inhalte der Bescheinigung aber bereits festgelegt. Sobald es einen Vordruck für die ärztliche Präventionsempfehlung gibt, wird diese hier veröffentlicht.


In unserer Artikelserie zum Thema Prävention beleuchten wir Aspekte der Prävention und Gesundheitsförderung aus verschiedenen Perspektiven. Alle bisherigen Artikel zum Präventionsgesetz, der Zentralen Prüfstelle Prävention und unserer Arbeitsgemeinschaft Prävention finden Interessierte hier.