SCHUPP beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Unternehmen will Geschäftsbetrieb fortführen
Die SCHUPP GmbH & Co. KG hat beim Amtsgericht Rottweil einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat daraufhin am 2. September 2026 ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet (Az. 8 IN 191/26).
Für Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner bedeutet das zunächst: Die Geschäftstätigkeit von SCHUPP wird weitergeführt. Das Unternehmen bleibt damit weiterhin Ansprechpartner für seine Kundschaft und arbeitet an einer Lösung für die aktuelle wirtschaftliche Situation.
Was bedeutet das für Praxen?
SCHUPP ist seit vielen Jahren Kooperationspartner von Physio Deutschland und im Bereich der Ausstattung und Versorgung von Physiotherapiepraxen etabliert. Die aktuelle Situation kann daher auch für Praxen relevant sein, die Produkte bei dem Unternehmen bestellt haben oder eine Bestellung planen.
Bei größeren Bestellungen empfehlen wir von Vorauszahlungen abzusehen. Wer bereits eine Bestellung aufgegeben hat, die bislang nicht vollständig geliefert wurde, sollte den aktuellen Stand direkt mit SCHUPP klären.
Auch Fragen zu Garantie-, Gewährleistungs- oder Serviceleistungen sollten unmittelbar mit dem Unternehmen besprochen werden. Ob und inwieweit sich im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens Auswirkungen auf diese Leistungen ergeben, lässt sich derzeit nicht absehen.
Physio Deutschland bleibt im Austausch
Wir verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam. Sobald weitere Informationen dazu vorliegen, wie sich das Verfahren auf den Geschäftsbetrieb, bestehende Bestellungen oder die weitere Zusammenarbeit auswirkt, informieren wir euch.