02.09.2020
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Bundesverband
Service für Mitglieder: GKV-Spitzenverband hat Umsetzungsempfehlungen bei Abrechnungskorrekturen veröffentlicht
Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen und Einsprüche bei Absetzungen – in der Praxis entsteht dafür häufig ein hoher zeitlicher Aufwand. Seit dem 01. September 2020 gilt dafür ein spezielles Korrekturverfahren im Rahmen der elektronischen Abrechnung, bei dem spezielle Verarbeitungskennzeichen bei der Erstrechnung und den oben genannten nachträglichen Abrechnungen zu verwenden sind. Dazu hat der GKV-Spitzenverband letzte Woche Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht – lesen Sie hier die wichtigen Details dazu.

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