Service von PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT-Verband Physikalische Therapie: In vier Schritten zur Anerkenntnis des Bundesrahmenvertrages!

Einige Details aktuell noch in der Klärung
Bereits fest steht, dass Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber alle Therapeutinnen und Therapeuten bei der für sie zuständigen ARGE umgehend melden müssen. Das ist geregelt in Paragraf 3 Absatz 6 des neuen Bundesrahmenvertrages. Ob dabei die jeweiligen Berufsbezeichnungen wie beispielsweise Physiotherapeutin oder Masseur ausreichend sind oder auch die Angabe von Zertifikatsweiterbildungen erforderlich ist, wird aktuell zwischen den Physiotherapieverbänden und dem GKV-Spitzenverband noch geklärt. Sobald die Klärung erfolgt ist, informieren wir umgehend.
Bei Fragen rund um den Bundesrahmenvertrag wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND beziehungsweise Ihre Landesgruppe und VPT-Verband Physikalische Therapie.