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29.07.2019

Sie fragen, wir antworten – heute: Ärztebudget und Zeitplan Heilmittel-Richtlinie

In den letzten Wochen haben uns bei Veranstaltungen vor Ort und auch per E-Mail zahlreiche Fragen erreicht. Die zwei am häufigsten gestellten Fragen möchten wir heute in dieser Meldung für alle Interessierten beantworten. Gerne können Sie uns weitere Fragen schicken.

Auswirkungen der Bundeshöchstpreise auf das Budget der Ärzte

Zum 01. Juli 2019 sind die Bundeshöchstpreise in Kraft getreten. Die neuen Preise dienen als Grundlage für die nächsten Gebührenverhandlungen ab Frühjahr 2020. Bundesweit sind dadurch die Gebühren angeglichen und nochmals deutlich spürbar auf einen neuen, bundeseinheitlichen Höchstpreis angestiegen.

Berechtigterweise fragen sich viele Kolleginnen und Kollegen, ob das mit Blick auf die Richtgrößen für Heilmittel negative Auswirkungen auf das zukünftige Verordnungsverhalten der Ärzte haben könnte. Hier können wir Entwarnung geben!

Denn: Eine spezielle gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V (SGB V) und die zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geschlossenen Rahmenvorgaben gemäß § 84 SGB V  schützen Ärzte und Patienten.

So ist in Paragraph 84 Absatz 2 Satz 2 SGB V geregelt, dass die Vergütungserhöhungen im Heilmittelbereich zur Anpassung der Rahmenvorgaben Heilmittel führen und das dann auch zur (rückwirkenden) Anpassung der Richtgrößen führt. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass steigende Vergütungen im Heilmittelbereich keine Auswirkungen auf das ärztliche Verordnungsverhalten und damit auf den Leistungsanspruch der Versicherten haben.

Kurz gesagt bedeutet das: Steigen die Vergütungen für Heilmittel, steigen gleichzeitig auch die Budgets beziehungsweise Richtgrößen der Ärzte. Uns ist die Verunsicherung bei manchen Ärzten bewusst. Deshalb steht PHYSIO-DEUTSCHLAND auch im regen Kontakt mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, um sich regelmäßig über Preisanpassungen im Physiotherapiebereich auszutauschen.

Voraussichtlicher Zeitplan zur neuen Heilmittel-Richtlinie

Die Überarbeitung der neuen Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittelkataloges wird umfangreiche Entlastungen für uns Therapeuten bringen – hier ein erster Eindruck davon.

Mittlerweile gab es zur Überarbeitung zwei Anhörungen im Gemeinsamen Bundesausschuss, mit dem positiven Effekt, dass das Beschlusspaket nochmals erweitert wurde. PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, die neue Heilmittel-Richtlinie nun möglichst zügig zu beschließen. Für Therapeuten, Ärzte und auch Patienten gilt das Motto: Je schneller diese Entbürokratisierung greift, umso besser ist es!
Bislang sieht der Zeitplan vor, dass die neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Januar 2020 in Kraft treten soll. Wirksam wird diese dann möglicherweise aber erst zum 01. Juli 2020, weil die Softwareanbieter erhebliche Anpassungen an der Praxissoftware der Ärzte vornehmen müssen. "Wir setzen uns für ein möglichst schnelles Inkrafttreten noch in diesem Jahr ein, damit Therapeuten, Ärzte und auch unsere Patienten möglichst schnell von der Überarbeitung profitieren. Aus unserer Sicht zieht sich das alles schon viel zu lange hin", erklärt Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Über die weiteren Beratungen und das mögliche Beschlussdatum werden wir aktuell berichten. Parallel dazu bereitet PHYSIO-DEUTSCHLAND eine Aufklärungskampagne zur neuen Heilmittel-Richtlinie vor, die zunächst alle Mitglieder über die Neuerungen umfangreich informieren wird, aber auch für Patienten und Ärzte wird es Info-Material geben.

Haben Sie weitere Fragen an uns? Dann schreiben Sie gerne an merz@physio-deutschland.de.