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04.05.2016

Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst – mehr Geld auch für Physiotherapeuten

Die von ver.di organisierten Warnstreiks im Öffentlichen Dienst haben Wirkung gezeigt. In der dritten Verhandlungsrunde konnten sich die Tarifparteien am 29. April 2016 einigen:

Rückwirkend zum 01. März 2016 erhalten Angestellte von Bund und Kommunen im Öffentlichen Dienst 2,4 Prozent mehr Gehalt. Zum 01. Februar 2017 wird es eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent geben. ver.di spricht von einer deutlichen Reallohnsteigerung für 2,14 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen.

Die Laufzeit des Tarifvertrages geht bis zum 28. Februar 2018. Neben den Gehaltserhöhungen gab es weitere Einigungen im Bereich des Praktikantengehalts, der Altersteilzeit und den Bedingungen für Auszubildende im Öffentlichen Dienst.

Über das Gesamtergebnis stimmen die Mitglieder von ver.di ab dem 09. Mai 2016 in einer Mitgliederbefragung ab. Die Erklärungsfrist endet am 31. Mai 2016. Die Bundestarifkommission von ver.di empfiehlt mit großer Mehrheit die Annahme dieses Tarifergebnisses.

Neue Entgeltordnung für die Kommunen ist Teil der Einigung

Die Tarifparteien ist es weiter gelungen, eine neue Entgeltordnung für den kommunalen Bereich zu vereinbaren. Dieser Abschluss ist längst überfällig. Denn: Seit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 1. Oktober 2005 fehlte eine Entgeltordnung für den kommunalen Bereich. Die von ver.di geforderte grundsätzliche Aufwertung aller Gesundheitsberufe haben die kommunalen Arbeitgeber abgelehnt. Seit Mai 2014 hatte ver.di mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) hart verhandelt, fachlich unterstützt durch Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Berufe. Darunter waren auch Physiotherapeuten beteiligt.

Physiotherapeuten werden je nach Tätigkeiten in den Entgeltgruppen 5 bis 9b eingruppiert, Leitende Physiotherapeuten bis zur Gruppe 12. Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehranstalten für Gesundheitsberufe sind je nach Tätigkeit und Verantwortung in den Gruppen 9c bis 15 eingestuft. Alle Entgeltgruppen haben nun sechs Stufen. Die neue Entgeltordnung soll am 01. Januar 2017 in Kraft treten.