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19.01.2012 – Bundesverband

Techniker Krankenkasse übernimmt teilweise osteopathische Behandlungen

Die Techniker Krankenkasse bietet ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung. Voraussetzung dafür ist, dass diese Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.