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19.03.2006 – Bundesverband

TIPPS die sich lohnen

Bei einem Darlehen im Familienkreis alles richtig machen.
Kredite von der Elternbank sind immer noch die beliebteste Form des Darlehensvertrags. Besonders Jungverheiratete zehren bei Hausbau, Auto und Urlaubsreisen von den angesparten Finanzpolstern der Elterngeneration. Doch Vorsicht: Wer als Schwiegervater nach dem Scheitern der Ehe den Vertrag aufkündigen will, kann dies nur einheitlich gegenüber beiden Kreditnehmern als Gesamtschuldnern tun, wie der Bundesgerichtshof (BGH) feststellte. Der Kläger wollte seinen Schwiegersohn auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch nehmen. Mitte der Neunziger hatte er Tochter und Schwiegersohn 100.000 Mark für einen Hausbau gewährt. Das Darlehen sollte, falls eine Trennung oder Scheidung der Ehe eine Teilung des Hauswertes auslösen würde, als allein von der Tochter eingebracht gelten. Es sollte dadurch getilgt werden, dass die Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung weiterhin dem Kläger verblieben. Diese Eigentumswohnung hatten der Kläger und seine später verstorbene Ehefrau erworben. Sie hatten vereinbart, dass die Tochter den Kaufpreis und weitere Erwerbskosten durch monatliche Zahlungen an sie tilgen sollte und dass ihr die Eigentumswohnung spätestens nach vollständiger Tilgung überschrieben würde. Die Wohnung wurde vorübergehend von der Tochter des Klägers und dem Beklagten, die im September 1988 heirateten, bewohnt und anschließend an Dritte vermietet. Doch dann kam es wie so oft: Die Ehe scheiterte. Der Vater kündigte daraufhin den Darlehensvertrag und klagte auf Rückzahlung des noch verbliebenen Betrags. Doch während er vor dem Landgericht und dem Berufungsgericht damit erfolgreich, scheiterte er vor dem BHG. Der billigte zwar die Kündigung, da der Zweck - der Aufbau eines Familienheims – nicht mehr gegeben sei. Den Vertrag selbst hätte er jedoch nicht nur gegenüber dem Beklagten, sondern auch gegenüber der Tochter kündigen müssen. Die Klage wurde daher abgewiesen. Wenn Sie bei Ihrem Darlehen im Familienkreis alles richtig machen wollen, sollten Sie auf einen Darlehensvertrag von FORMBLITZ zurückgreifen. Privater Darlehensvertrag www.formblitz.de Geschäftlicher Darlehensvertrag www.formblitz.de Darlehensvertrag nach dem Verbraucherkreditgesetz www.formblitz.de Selbstschuldnerische Bürgschaft www.formblitz.de Und auch ein Ratgeber kann hilfreich sein: Was Sie über die Schufa wissen sollten www.formblitz.de Quelle: FORMBLITZ-Newsletter