Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab dem 1. Februar 2026

Die Erhöhungen gelten für alle Behandlungen von Postbeamten (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden.
Ein Hinweis: Seit dem Jahr 2023 können Physiotherapiepraxen bei der PBeaKK versicherte Patientinnen und Patienten der Gruppe A wie Privatversicherte behandeln und ihnen Privatpreise berechnen. Dabei muss beachtet werden, dass der Patient oder die Patientin durch die Praxis ausreichend hinsichtlich der Abrechnungsformalitäten als Selbstzahler zu informieren ist. Alternativ, können die Praxen Postbeamte A-Versicherte nach der ab dem 1. Februar 2026 geltenden Preisliste – mit allen damit verbundenen Vorteilen – weiterhin direkt mit der PBeKK abrechnen.
Die Preise entsprechen dabei weitgehend den neuen Bundes-Beihilfesätzen, die ebenfalls ab Februar 2026 gelten. Bei den Positionen, die in der Beihilfeliste nicht aufgeführt werden, wurde auf die GKV-Preise abgestellt.
Die neuen Vergütungslisten der PBeaKK sowie die neuen Bundes-Beihilfesätze finden Mitglieder nach dem Login in unserem bundesweiten Downloadbereich.
Einfach hier klicken, einloggen und die Listen herunterladen.
Unsere Empfehlung für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber: Grundlage für die private Abrechnung der physiotherapeutischen Leistungen sollte stets ein Honorarvertrag sein, in dem Preis und Leistung vertraglich mit dem Patienten oder der Patientin vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nicht selten gibt es diesbezüglich Diskussionen, insbesondere wenn die private Krankenversicherung behauptet, die Praxis mache zu hohe Honorare geltend. Diese Situation ist vermeidbar, wenn die Praxis vor Behandlungsbeginn klare Vereinbarungen mit dem Patienten oder der Patientin zur Höhe der Vergütung trifft und diese in einem Honorarvertrag vereinbart.