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06.01.2020

Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag - im Gespräch mit Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND

Seit dem 20. November 2019 laufen die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zum neuen Bundesrahmenvertrag. Bislang gab es zwei Verhandlungsrunden. Der nächste Verhandlungstermin für PHYSIO-DEUTSCHLAND und die drei weiteren physiotherapeutischen Berufsverbände findet in dieser Woche am 09. Januar 2020 in Berlin statt.

Heute berichtet Thorsten Vogtländer im Gespräch über die Bedeutung der aktuellen Verhandlungen. Thorsten Vogtländer ist Verhandlungsteilnehmer für PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Sehr geehrter Herr Vogtländer, was ist denn so bedeutsam an den aktuellen Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag?

Erstmals VERHANDELN wir mit den Kostenträgern über die Rahmenbedingungen und Gebühren für die physiotherapeutische Leistungserbringung auf Augenhöhe. Warum auf Augenhöhe? Weil für den Fall der Nichteinigung alle strittigen Punkte, also zum Beispiel auch zum Allgemeinen Teil des Rahmenvertrages (in dem die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt werden) schiedsfähig sind, sprich dem neu geschaffenen Bundesschiedsamt zur Entscheidung vorgelegt werden können. Das ist eine massive Aufwertung der Heilmittelbranche durch den Gesetzgeber.

Wie war das denn bislang?

Bis zum Terminservice- und Versorgungsgesetz haben wir zwar beispielsweise die Höhe der Gebühren bei den Ersatzkassen bundesweit verhandelt, allerdings bis ins Jahr 2016 gedeckelt durch die sogenannte Grundlohnsumme und damit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Praxen. Parallel dazu gab es unzählige regionale Verhandlungen in den Vertragsgebieten der einzelnen Primärkrankenkassen – alles aufwendig und zum Teil – mangels Schiedsfähigkeit - sehr unterschiedlich in den Inhalten und Preisen.

Wichtige Themen wie beispielsweise die Zulassungsbedingungen wurden bislang nicht verhandelt, sondern einseitig von den Krankenkassen festgelegt. Wir waren lediglich anhörungsberechtigt. Das hat sich nun zu unseren Gunsten verändert.

Was wird sich durch den Bundesrahmenvertrag ändern?

Erstmals wird es durch den neuen Vertrag bundesweit gleiche Voraussetzungen für die Leistungserbringung im Bereich der Physiotherapie geben. Alle relevanten Themen sind in einem Vertrag mit den Kostenträgern der Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Das vereinfacht die Handhabung in den Praxen enorm. Die vier physiotherapeutischen Verbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND verhandeln dabei gemeinsam und sprechen mit einer Stimme gegenüber den Kostenträgern.

Und wie sieht es mit den Vergütungen für die Leistungen aus? In den Medien haben die Krankenkassen an Weihnachten ja schon auf die Tränendrüsen gedrückt.

Ich bin froh, dass wir hier auf ein klares Signal von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verweisen können. Der Minister hält die Rückstellungen der Krankenkassen von mehr als 20 Milliarden Euro für unnötig und für zu hoch. Dem stimmen wir voll und ganz zu. Beitragsgelder sollen den Patienten und damit der medizinisch-therapeutischen Versorgung zu Gute kommen!

Bei den Gebührenverhandlungen 2020 - voraussichtlich ab April - wird es deshalb endlich um das gehen, was Praxisinhaber an finanziellen Mitteln für einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb benötigen. Mitte März 2020 erwarten wir hierzu die Auswertungen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten, das das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) aktuell erstellt. Dazu sind im Herbst 2019 die ambulanten Praxen aus allen Heilmittelbereichen befragt worden. Neben den laufenden Betriebskosten einer Praxis spielt auch die Gehaltssituation der Angestellten und die Höhe des Unternehmerlohns eine entscheidende Rolle.

Werden die Preise also weiter steigen?

Ja, und das müssen sie auch! Zwischen 2017 und 2019 konnten wir Erhöhungen von durchschnittlich mehr als 30 Prozent mit den Kassen vereinbaren. Wir gehen davon aus, dass eine weitere Erhöhung in vergleichbarer Größenordnung erforderlich sein wird, damit die ambulanten Praxen angemessene Gehälter zahlen können und die Unternehmer selbst angemessen entlohnt werden. Aber genaueres erfahren wir von Prof. Dr. Neubauer, dem Leiter des IfG, Mitte März 2020. Seine Ergebnisse werden die Basis für unsere Forderungen gegenüber dem GKV-Spitzenverband sein.

Wann soll der Bundesrahmenvertrag in Kraft treten?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Verhandlungen bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sein sollen, damit der Vertrag ab dem 01. Juli 2020 in Kraft treten kann. Wir werden alles daransetzen, diesen Zeitplan einzuhalten. Stellen sich die Kassen aber an entscheidenden Punkten quer, bleibt uns nur der Weg zum Bundesschiedsamt, das der Gesetzgeber im TSVG neu geschaffen hat. Das nächste halbe Jahr wird für alle Beteiligten sehr spannend, da bin ich mir sicher.

Ein Hinweis: Über die genauen Verhandlungsinhalte und Teilergebnisse haben die Verhandlungsseiten Stillschweigen vereinbart. Deshalb dürfen wir über die genauen Verhandlungsinhalte nicht aktuell berichten. Nichtsdestotrotz werden wir die Verhandlungen mit umfangreichen Informationen begleiten und alle Interessierten über den Zeitplan und die Verhandlungstermine auf dem Laufenden halten.

Über Thorsten Vogtländer:

Thorsten Vogtländer (50) ist Krankenkassenfachwirt und bildet seit Juni 2017 gemeinsam mit der Rechtsanwältin Ursula Cüppers-Böhle die Geschäftsführung von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Thorsten Vogtländer hat das Referat Sozialgesetzbuch im Deutschen Verband für Physiotherapie aufgebaut. Seine Kernaufgabe ist die Interessensvertretung der freiberuflichen Praxen gegenüber den Kostenträgern, der Politik und anderen Institutionen im Gesundheitswesen wie zum Beispiel dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Innerhalb des Verbandes ist er dem Vorstand unterstellt und berichtet an den Gesamtvorstand von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Darüber hinaus koordiniert er die Arbeit der Großen und Kleinen Verhandlungskommission sowie der Arbeitsgruppen zur inhaltlichen Ausgestaltung des neuen Bundesrahmenvertrages. Besonders wichtig ist ihm die verbands- und heilmittelbereichsübergreifende Arbeit zwischen den Verbänden innerhalb des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) und allen maßgeblichen Verbänden im Heilmittelbereich.

Sie wollen mehr über die Verhandlungen wissen? Dann finden Sie hier eine Übersicht über die bisherigen Meldungen dazu auf unserer Homepage: