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27.03.2020

Videotherapie auch bei Privatversicherten möglich

Positive Rückmeldung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung auf Anfrage von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Am 26. März 2020 hat PHYSIO-DEUTSCHLAND beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) angefragt, ob die neue Regelung der Teletherapie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung auch für Privatversicherte zur Anwendung kommen kann. Noch am gleichen Tag bestätigte die PKV, dass Physiotherapie in der aktuellen Phase der Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen auch telemedizinisch, also als Videobehandlung, für Privatpatienten erbracht werden kann, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt..

Die PKV schreibt: „Bestimmte Formen der Physiotherapie wie die klassische krankengymnastische Behandlung, z.B. auch auf neurophysiologsicher Grundlage, können auch als Videobehandlung durchgeführt werden.“  Voraussetzung ist, dass die Therapeutin oder der Therapeut in Echtzeit mit dem Patienten per Videostream verbunden ist, um Übungen vorzumachen, den Patienten anzuleiten oder zu korrigieren.

Die Videobehandlung muss mit der Face-to-face-Behandlung weitgehend vergleichbar sein. So erscheinen etwa die Manuelle Therapie, bei der bestimmte Handgriff- und Mobilisationstechniken eingesetzt werden, für eine Fernbehandlung per Video laut PKV ungeeignet.
Die PKV weist daraufhin, dass die Vorgaben an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die vertrags- und haftungsrechtlichen Maßgaben einschließlich der zu beachtenden Qualitätsanforderungen an eine gewissenhafte Leistungserbringung erfüllt sein müssen.  
 Die Behandlung sollte auf der Rechnung dann als per Video durchgeführt gekennzeichnet sein.