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24.09.2013 – Bundesverband

"Vorstand vor Ort":

Ute Mattfeld zu Besuch bei der Geschäftsführerin der azh/zrk, Susanne Hausmann, in München und Viechtach, Bayern
Die azh mit der Tochtergesellschaft zrk ist eines der führenden Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentren für Heilberufe. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Abrechnung von Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten und bietet Physiotherapeuten neben einer spezifischen Branchensoftware diverse Zusatzdienstleistungen. Der Name ist also Programm. Seit fast 30 Jahren pflegen die azh/zrk und der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) eine enge Kooperation – die zrk ist für die im Verband organisierten Physiotherapeuten gegründet worden und auf deren Interessen spezialisiert. Ganz besonders im Fokus des Besuches von Ute Mattfeld stehen die Prüfpflicht und der Umgang damit bei der Rezeptabrechnung. Liebe Frau Hausmann, wie viele Mitarbeiter arbeiten bei der azh/zrk? Insgesamt arbeiten in unserem Unternehmen etwa 600 Menschen. Davon sind in unserer Außenstelle Viechtach knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zwei Schichten mit der Abrechnung von Leistungen beschäftigt. Montags bis samstags zwischen 5 und 22 Uhr bearbeiten unsere Mitarbeiter Verordnungen. Pro Monat sind das beinahe 1,5 Millionen Stück. Das sind 60.000 Rezepte täglich. Diese versenden wir an rund 2.000 Kostenträger bundesweit. Wie viele Physiotherapeuten nutzen Ihren Service? Unter unseren 20.000 Kunden sind derzeit circa 9.000 Physiotherapeuten. Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, mir Ihre "Produktion" zu zeigen. Wie gestaltet sich so ein Abrechnungsprozess einer Heilmittelverordnung in der Praxis? Zum Abrechnungsprozess gehören alle Arbeitsschritte zwischen Öffnen der Post bis hin zur Auszahlung, beziehungsweise Rückversand und Verbuchung der Kassenabsetzungen. Dabei werden sämtliche eingereichten Unterlagen eingescannt, digitalisiert und teilweise interpretiert. Im Anschluss werden alle nicht elektronisch lesbaren Daten manuell erfasst. Eine Vielzahl von Plausibilisierungen sorgt dafür, dass eventuelle Auffälligkeiten erkannt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Physiotherapie-Rezeptes liegt dabei gegenwärtig bei 38 Sekunden, für andere Berufsgruppen teilweise erheblich länger. Ausschlaggebend für den Aufwand sind neben den gesetzlichen Vorgaben auch die Qualität der Vorbereitung und der Anteil der nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllten Rezepte. Im Schnitt kann eine geschulte Mitarbeiterin 60 bis 65 Rezepte pro Stunde bearbeiten. Die Nachbearbeitung aufgrund von fehlerhaften Einlieferungen beziehungsweise Kassenabsetzungen ist bei etwa 70.000 Belegen pro Monat erforderlich.
Alle individuellen Servicewünsche unserer Kunden werden im Prozess zusätzlich berücksichtigt wie beispielsweise der Auszahlungszeitraum, der zwischen 4 und 30 Tagen liegen kann. Sie sprechen ein überaus wichtiges Thema an – die Prüfpflicht. Für Physiotherapeuten ist es ein großes Ärgernis, dass Krankenkassen berechtigt sind, eingereichte Rezepte einzubehalten, die fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt sind. Den Kolleginnen und Kollegen entstehen dadurch finanzielle Verluste und außerdem meist erheblicher Ärger. Wie gehen Sie mit diesem Rezeptprüfungswahn bei der Abrechnung um? Sie haben vollkommen Recht, die Prüfung von Rezepten ist für alle Beteiligten in der ambulanten Versorgung und für uns als Abrechnungsdienstleister sehr zeitaufwendig. Wir optimieren deshalb fortlaufend unsere Abrechungsprozesse, um den finanziellen Ausfall für unsere Kunden möglichst gering zu halten. Verschärft hat sich die Situation zuletzt durch die Einführung des ICD-10 Schlüssels für die Kennzeichnung von Krankheitsbildern, die zu Praxisbesonderheiten oder dem Entfall von Genehmigungen für Langfristverordnungen führt. Aber auch hier haben wir entsprechende Prüfschritte bereits implementiert. Liebe Frau Hausmann, vielen Dank für diesen spannenden Tag in Ihrem Haus. Ihre Professionalität und Nähe zu den Bedürfnissen unserer Berufsgruppe hat mich beeidruckt. Ich halte das Prüfverhalten einiger Krankenkassen für unangemessen und zu stark wirtschaftlich motiviert. Es geht zu Lasten unserer Kolleginnen und Kollegen, denen der Aufwand für diese Prüfpflicht nicht vergütet wird. Wir werden uns als Deutscher Verband für Physiotherapie weiter verstärkt für einen verbindlichen Prüfrahmen und für eine angemessene Vergütung der Prüfverpflichtungen einsetzen. Das Gespräch führte Ute Mattfeld (Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie).