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09.06.2021

Corona-Pandemie: Kassenverbände verlängern Sonderregelungen für Rehasport

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren und die Angebotsart im Rehabilitationssport und Funktionstraining bis zum 30. September 2021 verlängert.

Sonderregelungen konkret

Die Anspruchsdauer für bewilligte Verordnungen Muster 56 (Antrag auf Kostenübernahme Rehabilitationssport/Funktionstraining) verlängert sich aktuell um sechs Monate. Dies gilt für alle Verordnungen, die im Zeitraum vom 01. August 2020 bis einschließlich 30. September 2021 ausgestellt wurden oder noch werden.

Außerdem dürfen Rehabilitationssport und Funktionstraining bis einschließlich 30. September 2021 auch als Tele- oder Online-Angebot stattfinden. Auch eine Durchführung im Freien ist ausdrücklich erlaubt.

Regionale Bestimmungen sind zusätzlich zu beachten

Ergänzend zu diesen Vorgaben kann es in den einzelnen Bundesländern und abhängig von den regional vorliegenden Inzidenzwerten weitere Vorgaben für die Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining geben. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Coronaverordnung Ihres Bundeslandes oder melden Sie sich bei Fragen gerne bei Ihrem Landesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND.